Die Bierstraße auf Mallorca. Kleines Bild: Palmas Sicherheitsdezernentin Joana Adrover (r.) mit einer Vertreterin der Lokalpolizei. | P. Lozano/Stadt Palma

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Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca hat an diesem Mittwoch die Zonen festgelegt und verabschiedet, in denen in der anstehenden Hochsaison die Trink- und Benimmregeln gelten. Dabei handelt es sich um mehrere Bereiche auf dem gesamten Stadtgebiet, die als sogenannte ZEIT-Zonen ("Zonas de Especial Intervención Turística") bekannt sind. In diesen Gegenden gelten dann zwischen dem 1. April und dem 1. Oktober besondere Benimm-, Anstands- und Trinkregeln. Dort ist das Trinken von Alkohol auf öffentlicher Straßer verboten und die Polizei kann leichter Bußgelder ausstellen. Als ZEIT-Zonen sind Gegenden an der Playa de Palma, am Paseo Marítimo, in El Terreno sowie in der Innenstadt ausgewiesen.

Neu in diesem Jahr: Erstmals wird auch der Carrer Miquel Pellisa – bei deutschen Urlaubern besser als "Bierstraße" bekannt, in den Katalog der ZEIT-Zonen mit aufgenommen. Sprich: Im Sommer kann es dort vermehrt zu Kontrollen kommen, ob die Benimmregeln der Stadt eingehalten werden. Dazu gehört auch das Verbot des nächtlichen Verkaufs von Alkohol sowie des Verkaufs aloholischer Getränke an Jugendliche. Damit will die Stadtregierung vor allem dem sogenannten "Botellón", also Trinkgelagen auf öffentlicher Straße, einen Riegel vorschieben. Neben der Bierstraße werden auch der Carrer de la Missió de San Diego (Hotel Riu Bravo) sowie der Carrer de la Missió de San Gabriel (Seitenstraße des Megaparks) zu Spezialzonen erklärt.

Wer gegen die Benimmregeln verstößt, wird mit Strafen zwischen 100 Euro (sehr leichte Verstöße) und 3000 Euro (besonders schwere Verstöße) bedroht. Die besonders bekannte Schinkenstraße (Carrer del Pare Bartomeu Salvà) ist schon länger eine ZEIT-Zone. Eine der Folgen war unter anderem, dass die beliebten Lokale wie das Bamboleo oder der Bierkönig ihre Bereiche mit Trennwänden umzäunen mussten, um sie deutlich vom öffentlichen Straßenbereich abzugrenzen.