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Wer dieser Tage zwischen 11 und 14 Uhr zum Gourmet Markt im Einkaufszentrum La Ribera in Can Pastilla fährt, könnte vor verschlossenen Türen stehen. Ein Blick durch die Fenster gibt in diesem Fall Auskunft: Mehrere Mitarbeiter kleben fieberhaft Etiketten mit spanischen Inhaltsangaben auf die Artikel im Sortiment, bevor der Laden dann gegen 14 Uhr wieder öffnet. Eine schweißtreibende Arbeit: Der deutsche Supermarkt hat mehr als 25.000 Artikel im Sortiment.

Am Freitag hatten Prüfer des balearischen Konsum- und Verbraucherministeriums diverse Regale mit weißem Klebeband versiegelt, auf dem das Logo der Landesregierung prangt. Sie hatten beanstandet, dass viele Waren nicht in einer der offiziellen Amtssprachen Spanisch oder Katalanisch ausgezeichnet waren. "Mit sechs Mann sind die hier hereingekommen", sagt Inhaberin Silla Voigt erstaunt.

Das Problem an sich ist ihr allerdings bewusst, im vergangenen Jahr flatterte ihr schon einmal eine Anzeige der Behörden ins Haus. Die Strafen für mangelhaft ausgezeichnete Ware sind hoch. Mit einem Betrag zwischen 4000 und 15.000 Euro rechnet Voigt.

Für das kleine Team ist es jedoch nicht so einfach, der Forderung der Prüfer Folge zu leisten. Es gibt im Gourmet-Markt keine Lagerhallen wie bei großen Handelsketten, in denen die Waren etikettiert werden könnten. Hier wandert die Lieferung direkt in den Verkaufsraum, vor allem Frischeprodukte wie Joghurt können nicht zwischengelagert werden. "Wir dürfen die Kühlkette ja nicht unterbrechen", sagt Silla Voigt. Sie hat den Behörden angeboten, zumindest an den Regalen die jeweiligen Produktbezeichnungen in Spanisch anzubringen oder nur auf den vorderen Produkten. Der Vorschlag wurde abgelehnt.

Federico Sbert, Generaldirektor für Gesundheit und Verbraucherschutz im balearischen Gesundheitsministerium, verweist auf eine Anzeige der Guardia Civil und drei Einzelpersonen. "Daraufhin wurde eine Inspektion durchgeführt und festgestellt, dass die Produkte nicht korrekt ausgezeichnet sind", sagt er gegenüber MM und versichert mehrfach, dass das nichts mit "Schikanen gegen deutsche Geschäftsinhaber" zu tun habe. Das Gleiche verlange man auch von chinesischen oder Geschäftsinhabern anderer Nationalitäten.

Laut Sbert gab es schon zwei Strafen gegen den Supermarkt im Jahr 2008 und 2009. Das bestreitet Silla Voigt. "Man verwechselt uns mit anderen deutschen Supermärkten. Wir mussten bislang einmal Strafe bezahlen."

Die Verpflichtung zur Auszeichnung in Landessprache geht auf eine EU-Verordnung zurück. "Das hat auch seinen Sinn. Man denke an Allergiker. Wenn sie zu einem Produkt greifen, das für sie schädliche Inhaltsstoffe enthält, kann das fatale Folgen haben", sagt Sbert. Welche Strafe folgt, sei noch völlig unklar. Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass die Inhaber bereits rückfällig geworden seien.

Für Silla Voigt bedeutet das erst einmal kurzfristig, in den kommenden zwei Wochen werktags von 11 bis 14 Uhr das Geschäft zu schließen und die Inhaltsangaben zu übersetzen, auf Klebefolie zu drucken und auf die Produkte zu kleben. Parallel arbeite man mit Hochdruck an einem computergesteuerten Auszeichnungssystem. Eine dauerhafte Lösung ist für die Marktbetreiber aber nicht absehbar, wenn man keinen Kompromiss finde, zumindest was die Frische- und Tiefkühlprodukte betreffe. Auf den gefrorenen Packungen hält nicht einmal das Klebeetikett.