Einigung vor Gericht: Die Fluggesellschaft zahlt Entschädigung für den gestorbenen Hund. | Foto: Miquel Àngel Cañellas

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Die Fluggesellschaft Air Berlin bezahlt dem Besitzer eines Hundes eine Entschädigung von 2635 Euro. Das Tier war auf einem Palma-Flug durch Hitzschlag ums Leben gekommen. Die Airline und der Anwalt des Hundebesitzers einigten sich auf diese Entschädigungssumme im Vorfeld eines Zivilprozesses auf Mallorca, der für Dienstag anberaumt war. Die Verhandlung wurde daraufhin abgesagt.

„Nano", eine Englische Bulldogge, starb an einem heißen Julitag 2012 in einer Transportkiste, mit der der Hund einen Flug von Sevilla nach Palma absolvieren sollte. „Ultima Hora" zitiert den Hundebesitzer, wonach ihm beim Einchecken untersagt wurde, eine Wasserschale in die Box zu geben. Anschließend habe er gesehen, wie die Kiste mehr als eine halbe Stunde lang in der prallen Sonne auf dem Rollfeld stand.

Wie „Ultima Hora" weiter schreibt, wurde dem Hundebesitzer bei der Ankunft mitgeteilt, dass es mit seinem Hund ein Problem gebe. „Nano" war tot; der Veterinär gab einen Hitzschlag als Ursache an.

Dem Zeitungsbericht zufolge erstattete Air Berlin dem Hundebesitzer die Flugkosten von 75 Euro und bot ihm zudem einen Fluggutschein über 100 an. Der Passagier lehnte ab und reichte Klage ein.

Für seinen Anwalt ist die Übereinkunft, mit der die Airline ihre Schuld eingesteht, eine deutliche Mahnung an alle Fluggesellschaften, ihre Transportregeln für Haustiere zu überprüfen. (jog)