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Der wilde Fluglotsenstreik am 2. und 3. Dezember 2010 auf Mallorca wird strafrechtlich wohl ohne Konsequenzen bleiben. Das zuständige Gericht hat jetzt für alle 22 Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens angeordnet. Gegen den Beschluss bleibt der Staatsanwaltschaft allerdings noch eine Berufungsmöglichkeit.

Spanienweit hatten die Fluglotsen seinerzeit den Luftverkehr zum Erliegen gebracht. Dem Untersuchungsgericht in Palma zufolge kann jedoch nicht die Rede von Aufruhr oder Widerstand gegen die Staatsgewalt sein, da sich die Mitarbeiter im Tower nicht direkt Anweisungen widersetzt hätten.

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Die Flugausfälle seien lediglich durch Krankmeldungen bewirkt worden, was man strafrechtlich aber nicht so recht greifen könne. Am 2. Dezember 2010 hatten sich von 23 Fluglotsen in Palma 19 wegen Nervosität und Angstzuständen für eingeschränkt dienstfähig erklärt, einer war krank geschrieben.

Die Richterin hält es allerdings für erwiesen, dass sich die Beteiligten bei der Aktion abgesprochen haben und empfiehlt den Geschädigten nun eine Schadensersatzklage auf dem zivilrechtlichen Weg. (mic)