Gefragt: Wohnungen und Häuser zur Ferienvermietung auf Mallorca und seinen Schwesterinseln. | Archiv Ultima Hora

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Am 1. Juli ist es soweit: Erstmals müssen alle, die in touristischen Unterkünften jeglicher Art nächtigen, die neue Urlaubersteuer zahlen. Wie jetzt bekannt wurde, gilt nur für diejenigen eine Ausnahme, die in nicht regulär vermieteten Ferienwohnungen unterkommen. Vorerst wird von ihnen keine Übernachtungssteuer verlangt, da nicht klar ist, wie diese eingetrieben werden kann und die Angebote oft nicht eindeutig als touristisch definiert sind.

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"Die Balearen-Regierung muss so schnell wie möglich das Tourismusgesetz ändern, um die touristische Immobilienvermietung in all ihren Varianten typisieren und regulieren zu können", fordert Finanzministerin Catalina Cladera.

Derzeit werden über die Online-Portale Airbnb, Homelidays, Niumba, Windu, Homeaway und Rentalia balearenweit rund 80.000 Unterkünfte kurzzeitig vermietet, das sind 20.000 mehr als noch im vergangenen Jahr. Seitens der Europäischen Union zählen die Angebote, bei denen man nicht selten auch mit den Gastgebern zusammen in einer Wohnung wohnt, nicht eindeutig als touristische Einrichtungen. Dies erschwert es der regionalen Politik, touristische Steuern zu erheben. (somo)