Urlaub in der Ferienwohnung? In Palma de Mallorca verboten! | Archiv

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Seit dem Inkrafttreten des Zonenplans zur Ferienvermietung und dem damit einhergehenden teilweisen Verbot von touristischer Vermietung in manchen Städten und Gemeinde Mallorcas hat das Tourismusministerium lediglich vier Vermieter mit einem Bußgeld belegt. Das gab der neue balearische Tourismusminister Iago Negueruela (PSOE) bei einer Fragestunde im Parlament bekannt. 41 weitere Sanktionsverfahren seien allerdings noch anhängig.

In den vier Fällen mussten Wohnungseigentümer, die trotz des Verbots ihre vier Wände an Urlauber vermieteten, jeweils 20.001 Euro Strafe bezahlen. Drei große Online-Plattformen, die sich ebenfalls über das Gesetz hinweggesetzt hatten, wurden mit jeweils 300.000 Euro zur Kasse gebeten.

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Die Balearen-Regierung hatte die Gesetzgebung zur Ferienvermietung vor zwei Jahren grundlegend geändert. Seitdem müssen potenzielle Vermieter eine entsprechende Lizenz bei der Balearen-Regierung beantragen und Urlauberplätze bei der "Bettenbörse" erwerben. Bewilligt werden die Lizenzen nur dann, wenn sich das Vermietobjekt in einer Zone befindet, in der die Ferienvermietung erlaubt ist.

Die Politik versucht auf diese Weise, den Markt besser zu regulieren und der Wohnungsnot entgegenzutreten, für die sie auch die Ferienvermietung verantwortlich macht. In den vergangenen Jahren hatte es vor allem in Palma immer wieder Proteste gegen die Ferienvermietung gegeben. Viele Bürger glauben, dass der Boom zu einer deutlichen Steigerung der Mietpreise beigetragen hat. (cze)