Passagiere in einem Urlauberjet. | Ingo Thor

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Das Amtsgericht Hannover hat zugunsten eines Veranstalterkunden entschieden, der eine Reise nach Ägypten gebucht hatte, bevor für das Land eine Reisewarnung bestand. Laut einem Bericht in dem Fachportal "Reise vor 9" war er mehrere Monate vor dem geplanten Reiseantritt wegen der Reisewarnung im Zuge der Corona-Pandemie zurückgetreten. Nun soll er seine Anzahlung zurückbekommen.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht, denn es wurde Berufung zugelassen.

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Der Kunde hatte bei dem Veranstalter für sich und seine Ehefrau am 2. Januar 2020 eine Pauschalreise mit Flug von Frankfurt nach Hurghada und zurück mit Aufenthalt in einem Hotel für die Zeit vom 25. Dezember bis zum 8. Januar für 2.060 Euro gebucht. Vereinbarungsgemäß leistete er eine Anzahlung in Höhe von 515 Euro.

Am 15. September erklärte der Kläger unter Berufung auf durch die Corona-Pandemie veranlasste außergewöhnliche Umstände den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag. Der Veranstalter erteilte dem Kunden unter Berufung auf in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegte Stornobedingungen eine Stornorechnung über 824 Euro. Das wollte der Kunde nicht auf sich sitzen lassen und klagte unter Berufung auf die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vom 15. März 2020.

Auch einige Mallorca-Freunde, die zu jenem Zeitpunkt Reisen auf die Insel storniert hatten, dürften geklagt haben.