Ein Bild aus den Zeiten, als Air Berlin noch im Steigflug war. | Unternehmen

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Der über seine Tochtergesellschaft Niki auch auf Mallorca aktive Air-Berlin-Konzern ist vom EU-Gericht wegen einer Wucherklausel verurteilt worden.

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Bei dem Fall ging es um eine Strafgebühr von 25 Euro für stornierte Buchungen. Der Betrag wurde laut AGB von Air Berlin bisher von der jeweils fälligen Rückerstattung abgezogen. Betroffen sind lediglich Tarife, die eine Umbuchung zulassen. Bearbeitungsgebühren sind laut den Richtern in solchen Fällen nicht zulässig, sondern müssten gegebenenfalls gleich bei der Buchung ausgewiesen werden.

Auch Passagiere, die einen flexiblen Tarif gebucht haben und nicht zum Boarding erscheinen dürfen dem Urteil zufolge nicht mit Strafgebühren belastet werden. (mic)