Air-Berlin-Maschine im Sinkflug Richtung Mallorca. | MM-Archiv / Patricia Lozano

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Neue Probleme für die Insolvenzverwalter der vom Markt verschwundenen deutschen Fluggesellschaft Air Berlin: Ein spanisches Gericht in Madrid hat die kollektive Kündigung von 43 ehemaligen Beschäftigten eines Callcenters als widerrechtlich zurückgewiesen. Die betroffenen Mitarbeiter in Spanien – unter ihnen 41 aus Mallorca – seien bei dem in Deutschland angemeldeten Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt worden. Das Aus der Airline hätte jedoch auch bei einem spanischen Gericht angezeigt werden müssen, berichtet die Tageszeitung Ultima Hora.

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Für die 43 Mitarbeiter – neben den Beschäftigten auf der Insel handelt es sich um jeweils einen ehemaligen Kollegen in Madrid und Barcelona – sei die Entlassung somit null und nichtig. Die ehemaligen Mitarbeiter müssten wieder angestellt werden, da ihre Kündigung nach Auffassung der Richter ohne jede Verhandlung mit den Arbeitnehmervertretern erfolgt war. Geklagt hatte die Gewerkschaft USO.

Für die Ex-Mitarbeiter bedeutet das Urteil der Richter, dass sie Anrecht auf eine deutliche höhere Entschädigung haben. Bei der Massenkündigung im November hatten sie die staatlich vorgeschriebene Mindestentschädigung von 20 Tageslöhnen pro Jahr Betriebszugehörigkeit erhalten. Jetzt steht ihnen das seit November rechnerisch angefallene Monatsgehalt ebenso zu wie eine höhere Entschädigung von 45 Tageslöhnen pro Jahr Betriebszugehörigkeit.