Blick auf einen Ryanair-Flieger. | Ultima Hora

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Die EU-Kommission in Brüssel hat der auch von Mallorca aus operierenden irischen Billigfluglinie unmissverständlich klargemacht, dass sie sich bezüglich ihrer Beschäftigten nicht alles erlauben darf. Der Arbeitnehmer sei den Vorschriften unterworfen, die in seinem Aufenthaltsland gelten, sagte Transportkommissarin Violeta Bulc gegenüber der Zeitung "El País" und anderen Medien. Ähnlich äußerte sich Arbeits-Kommissarin Marianne Thyssen.

Am 28. September will das Kabinenpersonal von Ryanair streiken, um genau das zu erreichen, was die Kommission anmahnt: Dass etwa in Deutschland wohnende Mitarbeiter nach den dort geltenden Gesetzen Arbeitsverträge erhalten. Momentan ist es Usus bei Ryanair, die Beschäftigten nach irischem Recht anzustellen, obwohl sie dort gar nicht wohnen.

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Unterdessen begrüßte die Fluggesellschaft, die am Donnerstag ihre Hauptversammlung abhielt, ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Frankreich in einem Beschäftigungsfall in Marseille. Die Richter hatten die Haltung der Fluglinie bestätigt, dass von Irland ausgestellte sogenannte E101-Sozialversicherungsbescheinigungen für Piloten und die Kabinenbesatzung, die vorübergehend in Marseille ansässig waren, für die französischen Behörden und Gerichte verbindlich sind.

Bei Ryanair ist der Unmut unter den Beschäftigten groß. In diesem Sommer gab es bereits mehrere Pilotenstreiks und Ausstände des Kabinenpersonals. Diese führten zu Flugausfällen auch von und nach Mallorca.