Stromzähler auf Mallorca. | MM-Archiv

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Mit dem Anorak am Esstisch oder auf der Couch in eine dicke Wolldecke eingehüllt die Stirn über die trotzdem zu hohe Stromrechnung runzeln: Für viele auf Mallorca ist es in diesen Wochen drinnen gefühlt kälter als draußen, denn nur die wenigsten Haushalte verfügen über eine Zentralheizung.

Anders als auf dem Festland mit seinem härteren Kontinentalklima hielt man die Installation auf der Insel früher oft für „überflüssig”. Selbst in gehobenen Objekten muss teilweise mit Strom geheizt werden. Wärmepumpen in Form von Split-Geräten an der Wand reduzieren zwar den Verbrauch im Vergleich zum einfachen Heizlüfter um etwa zwei Drittel, dennoch können für eine durchschnittliche Zweimonatsrechnung schnell einmal über 200 Euro fällig sein. Grund sind die steigenden Strompreise, die aufgrund von Klimaeinflüssen und damit verbundenen saisonalen Nachfrageschwankungen derzeit fast 40 Prozent höher sind als im Vorjahr. Laut offiziellen Angaben lagen die Großhandelspreise in den ersten Wochen des Jahres bei 62,87 Euro pro Megawattstunde im Vergleich zu 45,11 Euro aus dem Vorjahr.

Gemessen am Monat Dezember 2018 hält sich der Anstieg mit rund 1,5 Prozent noch in Grenzen, zumal der erwähnte Großhandelspreis neben den staatlich stabil gehaltenen Durchleitungsgebühren sowie Steuern und Abgaben nur etwa 35 Prozent der Gesamtrechnung ausmacht. Etwas entlastet werden die Verbraucher aber auch durch die zeitweilige Suspendierung einer siebenprozentigen Sonderabgabe auf die Stromerzeugung. Die Maßnahme war im Oktober von der Regierung Sánchez verabschiedet worden und soll mindestens bis Ende Juni ausgesetzt bleiben. Was danach passieren wird, ist noch unklar. Juristen gehen davon aus, dass die Abgabe vom Europäischen Gerichtshof als unzulässig eingestuft werden könnte, da es sich zusätzlich zur allgemeinen Elektrizitätssteuer von 5,113 Prozent auf Verbrauch und Gebühren für installierte Leistung um eine willkürliche Doppelbelastung handeln könnte.

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Spanische Richter haben das über alle Instanzen hinweg bisher zwar anders beurteilt, doch das letzte Wort in der Angelegenheit bekommt wohl Luxemburg zu sprechen. Seltsam genug ist dabei übrigens, dass die Summe nicht etwa auf den Nettopreis aufgeschlagen wird, sondern auf den Bruttobetrag mitsamt der Mehrwertsteuer. Dies wird beispielsweise auch bei Benzin oder Spirituosen so gehandhabt und gilt als zweifellos zulässig.

„Als Verbraucher gibt es wenig Möglichkeiten zum Gegensteuern”, beklagt Alfonso Rodríguez vom balearischen Verbraucherschutzverein „Consubal”. Man sei dem Auf und Ab ziemlich ausgeliefert, zumal der Endverbraucherpreis PVPC („Precio Voluntario para el Pequeño Consumidor”) 2014 auf eine stündliche Schwankung umgestellt wurde und die Unterschiede zwischen den Anbietern für normale Haushalte bei maximal ein bis zwei Prozent liegen.

Eine Alternative können in manchen Fällen Festpreis-Verträge sein, doch Rodríguez rät auch davon eher ab. Häufig seien die Kosten unter dem Strich sogar höher, da sich im Kleingedruckten Mehrkosten versteckten, und die nach Kilowatt berechnete Grundgebühr für die installierte Leistung meist teurer kommen.

(aus MM 03/2019)