Rechtsanwalt Alejandro del Campo kämpft seit Jahren gegen das "Modelo 720". | Archiv

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Die EU-Richter werden sich bald mit dem "Residenten-Albtraum" beschäftigen müssen. Dabei geht es um die Pflicht, Auslandsvermögen ab 50.000 Euro offenzulegen, wenn man in Spanien als Steuerinländer gemeldet ist.

Das sogenannte „Modelo 720” war 2012 von der konservativen PP-Regierung unter Mariano Rajoy eingeführt worden und gibt der spanischen Steuerbehörde „Agencia Tributaria” die Möglichkeit, Steuerinländer mit Auslandsvermögen mit horrenden Bußgeldern zu bestrafen, falls sie ihr Hab und Gut nicht offenlegen.

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Die EU-Kommission hatte Spanien schon mehrfach darauf hingewiesen hat, dass sie Zweifel an der Vereinbarkeit des "Modelo 720" mit Gemeinschaftsrecht hegt. Nachdem die Europa-Behörden dann Beschwerde gegen Spanien beim EU-Gerichtshof eingelegt hat, werden sich nun die Richter damit befassen müssen.

„Landet der Streit vor dem EU-Gerichtshof gehe ich davon aus, dass die Richter die Norm für ungültig erklären", sagte Rechtsanwalt Alejandro del Campo, der seit Jahren gegen das "Modelo 720" kämpft, im MM-Interview. Viele Residenten werden hoffen, dass er Recht behält. (cze)