Das Landgericht Frankfurt am Main hat geurteilt, dass Passagieren bei einem Flugausfall wegen eines Pilotenstreiks eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Voraussetzung dafür ist nach deutschen Medienberichten vom Montag, dass die Fluggesellschaft nachweisbar nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung des Fluges zu verhindern. Hintergrund des Urteils (Aktenzeichen 2-24 O 117/18) ist die Klage eines Flugastrechteportals gegen den Mallorca-Flieger Ryanair aus dem Jahr 2018.
Ryanair erleidet Schlappe vor deutschem Gericht
Mehr Nachrichten
- Von diesem kleinen Flughafen in Deutschland kommen Sie endlich wieder nach Mallorca
- Mallorca-Auswanderin Daniela Büchner bekommt eigene TV-Sendung
- Promi muss seinen spektakulären Swimmingpool abreißen – ansonsten rücken die Bagger an
- Auswandern nach Mallorca wird für viele schwieriger – Spanien schafft das "Goldene Visum" ab
- Darum wird die neue ZDF-Doku über Prinzessin Leonor in den spanischen Medien heiß diskutiert
1 Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Ein juristischer Erfolg des Legal-Techs gegen eine ausbeuterisch arbeitende Firma.