Supermärkte sind nicht verpflichtet, die Preisdifferenz auf den einzelnen Produkten auszuweisen. | M. J. R.

TW
0

Ab dem 1. Januar 2023 tritt die von der spanischen Zentralregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung für verschiedene Grundnahrungsmittel in Kraft. Doch die Auswirkung für den Verbraucher fällt nach Meinung von Konsumentenverbänden und Supermarktketten wohl eher bescheiden aus. Lediglich bei Einkäufen in großen Stückzahlen würde sich die Steuererleichterungen in den Haushaltskassen bemerkbar machen. Die Verbraucherschutzverbände halten die Maßnahme zur Abfederung der in den vergangenen Monaten arg gestiegenen Lebenshaltungskosten zudem für unzureichend, da sie nicht für wichtige Nahrungsmittel wie Fleisch oder Fisch gilt.

Die folgende Infografik der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" zeigt, welche Preisänderungen bei welchen Lebensmitteln im neuen Jahr greifen, und was diese für die Geldbörsen der Verbraucher auf Mallorca bedeuten.

Ähnliche Nachrichten

Für die Information wurden die Daten verwendet, die der Verbraucherverband der Balearen (Consubal) am Donnerstag (29.12.) erhoben hat, indem er die Preise von zwei der wichtigsten Lebensmittelketten auf den Inseln kreuzte, um einen Durchschnittswert zu erhalten, der mit der Senkung von 4 % auf 0 % in der Liste der Grundnahrungsmittel, die im Staatsanzeiger (BOE) festgelegt sind, gesenkt werden. Dazu zählen Brot, Milch, Käse, Eier, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Knollen und Getreide; und von 10 % auf 5 % im Fall von Öl und Teigwaren.

Der mallorquinische Verbraucherschutzverband hat in diesem Zusammenhang kritisiert, dass Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte nicht dazu verpflichtet sind, die Preisdifferenz durch die Mehrwertsteuersenkung auf den einzelnen Produkten auszuweisen. Dadurch sei es für den Konsumenten nicht möglich zu wissen, ob die Steuersenkung tatsächlich zur Anwendung kommt.