Eine Meldebescheinigung des Rathauses von Palma. | Foto: R.L.

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Die spanische Zentralregierung will Missbrauch bei Residentenrabatten bekämpfen und plant deshalb die Wiedereinführung der Vorlage gültiger Meldebescheinungen, wie sie in der Regel die Rathäuser für Flüge vom und zum Festland ausstellen.

Die Pflicht zur Vorlage des sogenannten "certificado de empadronamiento" (Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes) war vor einigen Jahren abgeschafft worden. Jetzt will der Gesetzgeber sie wieder einführen. Das wurde im Zusammenhang mit dem im Parlament in Madrid eingebrachten Haushaltsplan für 2012 bekanntgegeben.

Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage. Die Festlandsflüge von Inselresidenten werden vom spanischen Staat zur Hälfte subventioniert. Strengere Kontrollen sollen das Unterlaufen der Bestimmungen für den Erstwohnsitz unterbinden. Wann die Neuregelung in Kraft trifft, ist unklar.

Auf den Balearen werden die Meldebescheinigungen in der Regel in den Rathäusern ausgestellt. In Palma fallen dafür Kosten von 1,25 Euro an. Der Nachweis kann auch bei zwei Sparkassen ausgedruckt werden, wenn der Resident dort sein Gehaltskonto führt. Die Bescheinigung ist sechs Monate gültig.

Mallorcas Reisebüroverband Aviba fordert, dass erstens allen Banken und zweitens auch den Reisebüros die Möglichkeit eingeräumt wird, die Bescheinigung ausstellen zu dürfen. Die Meldebescheinung sei beim Einchecken vor dem Flug vorzuzeigen.