Bei Routinekontrollen kann es für Fahrer von Autos mit ausländischen Kennzeichen unangenehme Situationen geben. Offenbar hat sich noch nicht bei allen Beamten herumgesprochen, dass eine Ummeldung nach spanischem Recht nicht zwingend ist, wenn die Zulassungssteuer hier bezahlt wurde.

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Zahlreiche Anrufe von aufgeschreckten Mallorca-Residenten haben in den letzten Tagen das deutsche Konsulat erreicht. Grund war ein Großeinsatz der Zollfahndung bei der Privatschule Agora Portals am 24. Januar.

Es gab etwa ein Dutzend Anzeigen, denn einige Halter hatten ihre Autos nicht nach Spanien umgemeldet und ersatzweise auch nicht die Zulassungssteuer bezahlt, mit der man die Ummeldepflicht seit 2011 legal umgehen kann. Die Rechtslage hat der Zoll gegenüber MM mehrfach bestätigt. Laut aktueller Fassung von Gesetz 38/1992 dürfe die Erfüllung der Pflicht zur Zulassung in Spanien nicht gefordert werden, wenn die Zulassungssteuer bezahlt wurde.

Fahrer, die einen entsprechenden Nachweis dabei haben, sind damit zumindest gegenüber der Zollfahndung aus dem Schneider, falls es erneut Kontrollen gibt. Zu rechtlichen Problemen kommt es aber auch für sie, und zwar wegen der Gesetzeslage in Deutschland.

"Bei einem Umzug nach Mallorca raten wir dringend zur Fahrzeug-Ummeldung", so Jürgen Heimrich, der im deutschen Konsulat für das Thema zuständig ist. Er verweist auf Paragraph 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung. "Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen", heißt es dort.

Laut Heimrich könne das Auto in einem solchen Fall von Deutschland aus stillgelegt werden, oder es komme per Brief eine Aufforderung zum Ummelden nach Spanien. Wenn die Post den Empfänger auf einer abgelegenen Finca nicht erreiche, gehe das Fahrzeug sogar in die Fahndung.

"Auch im Hinblick auf kürzliche Änderungen in der spanischen Gesetzgebung bedeutet das, dass ein Kfz mit Standort Mallorca weiterhin nach deutschem Recht keine deutsche Zulasssung behalten darf", sondern umgemeldet werden muss", schreibt Heimrich fett gedruckt in der neuen Version seines Merkblatts unter www.palma.diplo.de. Es sei aktualisiert worden, weil die Botschaft in Madrid demnächst einen zentralen Internet-Bereich für Infos und Formulare anbieten wolle.

Die Empfehlungen des Konsulats decken sich auch mit MM-Recherchen, nach denen die Neuregelung der Zulassungssteuer noch nicht überall bei den Verkehrsbehörden angekommen ist. Bei Routinekontrollen wie in Calvià kann es deswegen unangenehme Rückfragen und hohen Erklärungsbedarf geben.

Da es sich bei einer nicht bezahlten Zulassungssteuer um ein Steuervergehen handelt, sind zwar die Zoll- und Finanzbehörden zuständig (Aduanas, Agencia Tributaria), bei Meinungsverschiedenheiten mit der Polizei kann es jedoch kompliziert werden - vor allem, wenn diensteifrige Beamte das Auto stilllegen wollen, wie es früher üblich war.