Immer wieder hat es auf Mallorca Polizeikontrollen gegeben, bei denen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen stillgelegt wurden, wie hier im Februar 2007 am Flughafen. | Foto: Patricia Lozano

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Die EU-Kommission will die Regeln zur Kfz-Zulassung in allen Mitgliedsstaaten vereinheitlichen und vereinfachen. Einen entsprechenden Vorschlag hat Kommissions-Vize Antonio Tajani präsentiert. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Das Thema birgt besonders auf Mallorca Brisanz, da das Ummeldeprozedere in Spanien extrem teuer und aufwendig ist. Außerdem hat es hier in der Vergangenheit immer wieder Kontrollen gegeben, bei denen Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen stillgelegt und die Fahrzeughalter mit hohen Bußgeldern belegt wurden. Obendrein sind sich die hiesigen Behörden untereinander nicht einig, ob und unter welchen Bedingungen im EU-Ausland zugelassene Fahrzeuge umgemeldet werden müssen.

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Die Europäische Kommission plant nun also eine einheitliche Regelung. „Generell werden die Formalitäten für die erneute Zulassung von Pkws, Lieferwagen, Bussen und Lkws innerhalb der EU stark vereinfacht, wenn man etwa in ein anderes EU-Land umzieht oder einen Gebrauchtwagen im EU-Ausland kauft", heißt es in der Mitteilung. Wer im EU-Ausland arbeitet und ein von seinem Arbeitgeber zugelassenes Auto nutzt, solle dieses nicht mehr ummelden müssen.

Werde der Vorschlag vom EU-Parlament und vom Europäischen Rat angenommen, dann müssten auch diejenigen, die einen Teil des Jahres in ihrem Ferienwohnsitz im EU-Ausland verbringen, ihren dort genutzten Wagen nicht mehr ummelden, heißt es weiter. „Wer einen Gebrauchtwagen in einem anderen EU-Land kauft oder verkauft, ist nicht mehr mit zusätzlichen technischen Kontrollen und administrativen Problemen konfrontiert." Auch Mietwagenfirmen sollen ihre Flotte einfacher grenzübergreifend einsetzen können, was zu einer Senkung der Mietpreise führen werde.

Laut EU-Kommission werden jährlich 3,5 Millionen Fahrzeuge in einen anderen Mitgliedsstaat gebracht und dort nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen zugelassen. Dieses Prozedere dauere im Schnitt fünf Wochen und koste durchschnittlich 400 Euro. Die Neuregelung soll im Jahr 2014 in Kraft treten.