Europäisches Verwirrspiel: Je nach Ausstellungsdatum des deutschen Führerscheins ergeben sich unterschiedliche Folgen für die Verwaltungspraxis

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Führerscheine aus anderen EU-Ländern behalten ihre Geltung in Spanien auch dann, wenn man hierzulande Resident ist. Über die einschlägige Rechtslage und ein Merkblatt vom deutschen Konsulat hatte MM bereits Ende 2013 berichtet. In der europäischen Führerscheinrichtlinie und der entsprechenden spanischen Verordnung (Reglamento General de Conductores, Real Decreto 818/2009, Artikel 15) ist ausdrücklich festgehalten, dass man nicht ohne Weiteres zum Umtausch gezwungen werden kann.

Relativ neu ist in dem Dekret allerdings, dass man auch mit ausländischem Schein unter Umständen einen Gesundheitstest in Spanien absolvieren muss. Obwohl man im Besitz seines bisherigen Dokuments bleibt, wird dieser Vorgang rechtlich als "renovación del carnet de conducir" (Verlängerung) bezeichnet. Er ist mit einer Gebühr von zirka 80 Euro verbunden und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, die vom Alter und der Fahrerlaubnis abhängen. Bei Klasse B gilt bis 65 ein Rhythmus von zehn Jahren, über 65 von fünf Jahren, in Sonderfällen weniger.

Seit dem 9. Juni 2009 haben Residenten dieser Pflicht innerhalb von zwei Jahren ab Wohnsitznahme nachzukommen. Wer das unterlässt, kann mit 200 Euro zur Kasse gebeten werden, verliert aber nicht seine Fahrerlaubnis. Das bestätigt Mario Arnaldo vom Automobilclub AEA.

Ausgenommen vom Gesundheitstest sind nur solche Fahrer, die ihren deutschen Schein nach dem 19. Januar 2013 befristet erworben haben, etwa bei bestandener Prüfung oder Neuausstellung nach Diebstahl. Vor diesem Stichtag bekam man das Papier im Prinzip lebenslang, seitdem ist es auf 15 Jahre zeitlich begrenzt und muss auch in Deutschland verlängert werden. Dabei sind laut Konsulat allerdings die knapperen spanischen Fristen einzuhalten.

Graue und rosafarbene Führerscheine müssen in Deutschland übrigens bis 2033 in das EU-Scheckkartenformat getauscht werden. Allein bereits in der neuen Version vorhandene unbefristete Dokumente (zwischen 1999 und Januar 2013 ausgestellt) bleiben dort dauerhaft "verlängerungsfrei". Schuld an dem Schlamassel ist eine EU-Richtlinie, die die fristenfreie Fahrerlaubnis zum Auslaufmodell macht. Für Spanier ändert sich dabei nichts, denn ihre Scheine waren schon immer zeitlich begrenzt. Deutsche, die noch ein altes unbefristetes Dokument haben, fallen nun allerdings teilweise durch das Raster und werden in Spanien überprüft.

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Besteht noch eine Meldeadresse Deutschland, kann man diese lästige Pflicht umgehen, indem man sein altes (möglicherweise noch graues oder rosafarbenes) Papier bei der zuständigen Führerscheinstelle ersetzen lässt. Allerdings geht in diesem Fall natürlich auch die unbefristete Geltung verloren. Irgendwelche Überprüfungen dürfen die deutschen Behörden jedoch nicht veranlassen, wenn nicht gerade das Punktekonto überzogen ist oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung ("Idiotentest") ansteht.

In Sachen Gesundheitstest in Spanien sollen zugelassene Zentren wie "Certificados Médicos Son Moix" spätestens ab 2015 ihre Testdaten an die Verkehrsbehörde melden. Derzeit hakt es aber noch an der EDV. Das ist ärgerlich, denn ohne Registrierung ist der Test nur sechs Monate gültig. Werden Probleme festgestellt (etwa Sehen und Hören), darf das Amt im Übrigen einen Umtausch verlangen, Auflagen verhängen oder den "Lappen" sogar einziehen - genau wie bei Verkehrssündern auch.

Vorübergehend war es sogar im Gespräch, selbst gesunde und langjährig in der Praxis erprobte Menschen mit lupenreinem Punktekonto in regelmäßigen Abständen erneut einer theoretischen oder praktischen Fahrprüfung zu unterziehen. Nach empörten Protesten von Bürgern hat Verkehrsministerin Ana Pastor aber Abstand von solchen Überlegungen genommen.

Unabhängig von alledem können Residenten ihren Schein freiwillig registrieren oder umtauschen lassen (Gebühr: 8 Euro). Vorteil: Der Gesundheitstest gilt bis zur nächsten turnusmäßigen Erneuerung, und die Verkehrsbehörde weist brieflich auf anstehende Fristen hin. Nachteil: Ein Punktekonto wird angelegt.

(aus MM 20/2014)