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Ausländische Residenten mit einem nicht-spanischen Führerschein müssen nicht automatisch eine Strafe zahlen. Das hat die spanische Verkehrsbehörde DGT schriftlich auf MM-Anfrage mitgeteilt. Zwar bestehe eine Umtauschpflicht für ausländische Führerscheinbesitzer, die länger als zwei Jahre in Spanien leben, die Sanktionierung erfolge aber nicht automatisch, sollte ein Resident dieser Umtauschpflicht nicht nachgekommen sein, schreibt die DGT-Vertreterin für die Balearen, María Teresa Sau Llanas.

Man will den Residenten nun eine Frist bis zum 1. Januar 2016 einräumen, die ausländische Fahrerlaubnis in eine spanische umzutauschen. Der spanische Führerschein ist je nach Alter auf einen bestimmten Zeitraum befristet und erfordert regelmäßige Gesundheitschecks.

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Allerdings sind auf Mallorca bereits Fälle bekannt, in denen gegen Residenten mit deutschen Führerscheinen von der Polizei Strafen verhängt wurden. Ob diese jetzt dagegen vorgehen können, geht aus dem Schreiben der Verkehrsbehörde nicht hervor. (zap)

Hintergründe zum Thema Führerscheine von ausländoschen Residenten finden sie hier.