Oft beginnt nach einem Autounfall der Papierkrieg. Wichtig ist es, über die in der Versicherung enthaltenen Leistungen genau Bescheid zu wissen. | Foto: J. Coll

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Auswandern nach Spanien, ein Auto kaufen, und dann? Wo versichere ich den Wagen und wie? Voll- oder Teilkasko? Sind die Prämien hier teurer als in Deutschland?

"Nein", sagt Eva Sevenster vom Axa-Versicherungsbüro Anke Sevenster in Palma. "Früher waren die spanischen Autoversicherungen teurer als die Deutschen, aber das ist heute nicht mehr so. Die Preise gleichen sich immer mehr an." Der Hauptunterschied bestehe auch nicht in den Zusatz-, sondern in den Grundleistungen. "In Spanien gehören zu einer Kfz-Versicherung neben der üblichen Haftpflicht (in der Regel mit einer Deckung bis zu 50 Millionen Euro) noch weitere Grundleistungen. Dies sind meistens ein Pannenhilfeservice, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung und der Ersatz von Krankenhauskosten bei Autounfällen." In Deutschland, so Sevenster, bekommen viele Versicherungsnehmer solche Leistungen vom ADAC, in Spanien hingegen sind diese in den meisten Autoversicherungen enthalten.

Bei den Zusatzleistungen können Autofahrer - wie auch in Deutschland - zwischen einer Teilkasko- (oft verschiedene Tarife mit verschiedenen Selbstbeteiligungsraten) und einer Vollkaskoversicherung wählen. Bei Teilkasko sind in der Regel Glasbruch, Diebstahl und Feuerschäden versichert. Alle weiteren Kosten trägt der Versicherte selbst. Bei der Vollkasko werden auch solche Schäden abgedeckt, die durch selbst verschuldete Unfälle entstehen.

"Meine Faustregel lautet, ab einem Fahrzeugalter von vier bis fünf Jahren fährt man mit einer Teilkaskoversicherung gut", so Eva Sevenster, wenngleich sie relativiert: "Das kommt natürlich immer auf das Fahrzeug an. Bei teureren Fabrikaten kann sich auch bei älteren Modellen eine Vollkasko durchaus lohnen."

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Und was passiert eigentlich mit dem bei einer deutschen Versicherung erworbenen Schadensfreiheitsrabatt? "Das kommt auf die Versicherung an, viele akzeptieren den Rabatt und gestalten die Prämie dementsprechend günstiger. Es empfiehlt sich, sich vorher darüber zu informieren." Wichtig sei auch, mit der alten Versicherung in Deutschland abzuklären, ob der Schadensfreiheitsrabatt beibehalten bleibt und eine Versicherung nach einer möglichen Rückkehr nach Deutschland mit den gleichen Konditionen wieder abgeschlossen werden kann. Für den Fall einer Rückkehr stellen spanische Versicherungen oft eine Bescheinigung über den hier angewendeten Rabatt aus, aber auch hier gilt: Vorher informieren!

Und noch einen Tipp hat Sevenster für Personen, die sich hier niederlassen. Wer ein Auto kauft, sollte sicherstellen, dass die Papiere von der Verkehrsbehörde "Tráfico" umgeschrieben wurden und unter keinen Umständen einem Vorbesitzer die für das laufende Jahr bereits bezahlte Versicherung "abkaufen". "Das haben wir alles schon erlebt. Aber es kann böse Folgen haben. Wie soll man kontrollieren, ob der Vorbesitzer die Prämie wirklich bezahlt? Man läuft also ständig Gefahr, mit einem unversicherten Pkw unterwegs zu sein. Außerdem würde im Falle einer Schadensregulierung der Vorbesitzer die Versicherungssumme kassieren, was zu rechtlichen Streitigkeiten führen kann."

"Zu einer umfangreichen Information gehört auch zu wissen, wer im Schadensfall mein Ansprechpartner ist", so Sevenster. Gerade in Zeiten, in denen Versicherungen auch per Hotline oder online abgeschlossen werden. Außerdem: In Spanien ist eine Haftpflicht für Autos Pflicht, selbst wenn diese gar nicht bewegt werden. Im März und April will "Tráfico" die Behörden über unversicherte Pkw informieren. Auf Halter können dann Bußgelder oder eine Stilllegung zukommen.

(aus MM 6/2016)