Wer mit einem deutschen Kennzeichen auf Mallorca herumfährt, sollte irgendwann an eine Ummeldung des Autos denken. | T. Klostermeier/PIXELIO (www.pixelio.de)

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Egal ob in Duisburg, Verona, Lyon oder Palma de Mallorca: Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen sind in jedem EU-Land nur für eine vorübergehende Aufenthaltsdauer wie beispielsweise eine Urlaubs- oder Geschäftsreise erlaubt. Der Grund: Es gibt in der Europäischen Union weder eine gesetzliche Regelung für einen länderübergreifenden Kfz-Versicherungsschutz noch ein einheitliches Kfz-Steuersystem. Oder anders gesagt: In jedem Mitgliedsland dürfen sich langfristig nur solche Fahrzeuge auf den Straßen bewegen, die dort auch zugelassen und versichert sind.

Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern oder gar der Zwangsstilllegung seines Autos durch die jeweiligen nationalen Zollbehörden rechnen.

Aufenthaltserlaubnis auf 186 Tage begrenzt

Auf Mallorca wie im restlichen Spanien ist diese Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fahrzeuge auf 186 Tage begrenzt. „Das gilt sowohl für Urlauber als auch Residenten“, erklärt Hjalmar Freitag, der vor allem deutschsprachige Zugezogene auf der Insel seit über 20 Jahren unter der Homepage www.kfz-ummeldungen.es dabei hilft, ihr Auto oder Motorrad auf spanische Kennzeichen umzumelden.

Ganz wichtig: „Im Falle von Ausländern mit einem bereits angemeldeten Gewerbe in Spanien verringert sich diese Frist auf nur zwei Monate“, so Freitag. Zu den Grundvoraussetzungen für die spanische Zulassung eines ausländischen Fahrzeuges gehören zwei Dinge: Die auf den Namen des Antragstellers zugelassenen amtlichen Papiere des Herkunftslandes wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie der Originalzustand des Fahrzeuges.

„Beides kann bei der Ummeldung zum Problem werden“, weiß Freitag. Alle nach 1997 hergestellten Pkw oder Motorräder in Deutschland werden beim Neuerwerb mit einem EU-Übereinstimmungszertifikat ausgeliefert. Ein internationales Dokument, das den Behörden hier vor Ort die vom Hersteller vorgegebenen technischen Daten verifiziert. Kann der Halter dieses Zertifikat nicht vorlegen, weil es beispielsweise im Laufe der Jahre aufgrund von Wiederverkäufen verloren gegangen ist, muss eine Neuabnahme durch einen auf der Insel vereidigten Ingenieur beantragt werden. Und das kostet Zeit und Geld.

Mögliches Problem: nicht originalgetreuer Zustand des Fahrzeugs

Bei Young- und Oldtimern, die vor 1997 vom Band liefen, ist diese sogenannte „Homologación“ sowieso unvermeidlich. Größtes Problem ist in vielen Fällen aber der oftmals nicht mehr originalgetreue Zustand des Fahrzeuges. „In Deutschland werden Pkw häufig nach- oder aufgerüstet mit Spurverbreiterungen, Motor-Tuning, Rammböcken an der Stoßstange, tiefer gelegtem Fahrwerk oder getönten Scheiben. Das alles ist bei einer Neuzulassung in Spanien nicht erlaubt, selbst wenn die Veränderungen beim deutschen TÜV abgenommen und verbrieft wurden“, sagt Freitag. Auch nachträglich angebaute Anhängerkupplungen würden bei der TÜV-Stelle auf Mallorca nicht akzeptiert.

Und dort geht es für die Ummeldung zusammen mit den entsprechenden Anträgen, dem Wohnsitznachweis der Gemeinde, der Residencia sowie den Fahrzeugpapieren als Erstes hin. Bekommt das Fahrzeug die technische Abnahme, müssen mit der dort ausgestellten Bescheinigung die Steuern bezahlt werden. Den Anfang macht die Gemeinde, in der Halter und Fahrzeug gemeldet sind. Danach muss die Zulassungssteuer beim spanischen Finanzamt gezahlt werden. Sie wird mithilfe eines staatlich festgesetzten Fahrzeugwertes unter Berücksichtigung der Abgaswerte bestimmt. Ist der Antragsteller nicht als Halter in den Originalpapieren eingetragen, muss zusätzlich eine Erwerbssteuer an den spanischen Fiskus abgeführt werden, deren Höhe unter anderem nach Hubraum und Zylinderzahl bestimmt wird.

Prozedere kann bis zu zwei Monate dauern

„Ist das alles erledigt, kann man mit sämtlichen zuvor ausgestellten Papieren bei der regionalen Verkehrsbehörde die Zulassungspapiere beantragen“, sagt Freitag. Bis zur Ausstellung der endgültigen Fahrzeugpapiere können ein bis zwei Wochen vergehen. Danach müssen die Kennzeichen im Nummernschild-Shop neben der Behörde gekauft werden. „Erst dann kann das Fahrzeug versichert werden“, erklärt der Experte.

Insgesamt nimmt das ganze Anmelde-Prozedere rund zwei Monate in Kauf. Und klar: Wer sich Zeit, Behördengänge aber auch Geld bei der Besteuerung des Fahrzeuges sparen will, wendet sich am besten an einen Profi.