TW
0

Auch die Deutschen auf Mallorca können bei der Bundestagswahl am Sonntag, 22. September, ihre Stimme abgeben. Darauf weist die Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland in einem Informationsschreiben hin.

Demnach sind dem Bundeswahlgesetz zufolge auch diejenigen Deutschen „im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt", heißt es in dem mehrseitigen Schreiben.

Wer von seinem Wahlrecht Gebrauch machen will, muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen – und zwar bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (1. September 2013). Der Antrag ist bei der deutschen Gemeinde zu stellen, bei der man vor Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet war. Ausführliche Informationen und das Antragsformular zum Ausdrucken finden Sie im Internet unter der Adresse: www.bundeswahlleiter.de.