TW
0

Im Immobilienbereich gelten für viele Lebenslagen unterschiedliche Gesetze. Je nachdem, ob jemand kauft, baut, mietet, ein Time-Sharing-Objekt erwirbt, ein Apartment verkauft oder eine Hypothek bestellt, findet das eine oder andere Sondergesetz Anwendung.

Der Código Civil, also das spanische Zivilgesetzbuch, bildet das Rückgrat des Rechtssystems. Er enthält in seinen 1976 Artikeln Regelungen über Eigentum, Besitz, Nießbrauch, Verträge, Miete und vieles andere mehr. Eine deutschspanische Textausgabe (Fassung 2010) wurde von Peuster-Löber-Lozano herausgegeben. Der Código Civil gilt als das wichtigste Rechtswerk Spaniens.

Das Wohnungseigentumsgesetz - Ley de Propiedad Horizontal - befasst sich mit der Sondermaterie des Wohnungs- und Geschäftsraumeigentums. Es geht hierbei um Sonderrechte der einzelnen Eigentümer, das gemeinschaftliche Eigentum wie auch um das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis. (Fast) alles findet in diesem Gesetz seine Regelung, unter anderem auch Urbanisationen und Garageneigentum. Eine deutsch-spanische Gesetzesausgabe wurde unter dem Titel „Wohnungseigentum und Urbanisationen in Spanien" von Löber/ Pérez/Huzel bereits in 5. Auflage herausgebracht.

Die spanische Grundbuchordnung heißt Ley Hipotecaria (Hypothekengesetz). Eine deutsch-spanische Textausgabe auch dieses Gesetzes von Sohst ist auf dem Markt. Dieses Gesetz regelt nicht nur die Hypothekenmaterie, sondern insbesondere auch die Eintragung und Löschung dinglicher Rechte wie Eigentum etc. im Grundbuch.

Das Time-Sharing-Gesetz befasst sich mit der Materie des Teilzeiteigentums. Auch hier kann auf eine deutsche Textausgabe (Schomerus, Timesharing in Spanien) zurückgegriffen werden. Die Mietmaterie findet ihre allgemeine Regelung im Código Civil, imBesonderen aber im Mietvertragsgesetz - Ley de Arrendamientos Urbanos. Auch hier gibt es eine Textausgabe in deutscher Sprache von Schlüter/Ross unter dem Titel „Mieten und Vermieten in Spanien".

Das spanische Bodengesetz - Ley del Suelo: Das neue Bodengesetz (Ley 8/2007) hat das Ziel, die städtebauliche Entwicklung nachhaltig zu fördern, insbesondere für mehr Baufläche für den sozialen Wohnungsbau zu sorgen. Zielsetzung des Gesetzgebers ist es, den Grundstücksmarkt zu stabilisieren. Auf dem Gebiet der Bodengesetzgebung gibt es auch eigenständige Gesetze der einzelnen Autonomien. Der Verbraucherschutz, speziell in Immobilienangelegenheiten, ist normiert in dem Königlichen Dekret 515/1989. Hier trifft den Bauträger in Bezug auf Immobilienprojekte eine erweiterte Auskunftspflicht. Diese bezieht sich auf den Bauträger beziehungsweise Vermieter selbst, das Objekt und seine Installationen, die Nutzfläche von Wohnungen wie auch die Gemeinschaftsflächen und die Daten des Immobilienobjektes im Grundbuchamt.

In diesem Zusammenhang ist auch das Gesetz 7/1998 über Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erwähnen, das auf der EWG-Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen beruht. In diesem Zusammenhang ist die Monographie „Die Kontrolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Spanien" von Peer Ingo Piske zu nennen. Schließlich sei auch noch das Grunderwerbsteuergesetz - LITP-AJD (Impuesto sobre Transmisiones Patrimo-sociales y Actos Jurídicos Documentados) - genannt, das die Grundlage für die Besteuerung des entgeltlichen Immobilienerwerbs bildet.

Vorstehender Artikel ist Bestandteil der geplanten Neuauflage des Ratgeber- Klassikers „Grundeigentum in Spanien", die MM vorab abdruckt. Die Autoren sind Dr. Burckhardt Löber, Rechtsanwalt und Abogado in Frankfurt (0049-69- 962211-0) und Fernando Lozano, Asesor Fiscal und vereidigter Dolmetscher in Valencia (0034-963-287793). Die vorgenannten Gesetze in deutscher Sprache sind zu beziehen über den Jenior Verlag Kassel, 0049-561-70164855.