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Jeder EU-Ausländer, der länger als drei Monate am Stück in Spanien lebt, muss sich ins Ausländerregister (Registro de Extranjeros) eintragen lassen. Das geht auf Mallorca nur beim Ausländeramt in Palma.

NEU: Aufgrund einer Gesetzesänderung herrscht derzeit Unklarheit darüber, welche Dokumente vorzulegen sind. EU-Ausländer müssen neuerdings nachweisen, dass sie sozialversicherungspflichtig berufstätig sind oder aber über ausreichende Mittel verfügen, um nicht dem spanischen Gesundheitswesen zur Last zu fallen.

In jedem Fall muss man das ausgefüllte Antragsformular (in zweifacher Ausführung) vorlegen. Dieses kann man sich aus dem Internet herunterladen: www.seap.minhap.gob.es >>> Servicios >>> Extranjería >>>  Modelos oficiales de solicitudes >>> Modelos de solicitudes >>> Formular „Solicitud de inscripción en el Registro Central de Extranjeros – Residencia ciudadano de la UE (EX18)".

Den Beleg, den man braucht, um die 10,20 Euro Gebühr bei einer Bank einzuzahlen, bekommt man vor Ort. ACHTUNG: Wer im Register eingetragen ist, gilt als Steuerinländer.

Ausländeramt (Extranjería):
C/. Ciudad de Querétaro s/n, Palma, MO-FR 9-14 Uhr, Tel. 971-989170.
http://extranjeros.empleo.gob.es/es/index.html

Ausländerregister (Registro de Extranjeros): C/. Ciudad de Querétaro s/n, Palma, MO-FR 9-14 Uhr.