Wer sich in der Heimat abgemeldet hat, hat im Perso "Keine Hauptwohnung in Deutschland" stehen. | Schittelkopp

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Es scheint für Mallorca-Auswanderer eine schwierige Entscheidung zu sein: Melden sie ihren Wohnsitz in Deutschland ab oder nicht? Obwohl die Rechtslage für alle, die dauerhaft im Ausland leben, keinen Spielraum lässt, führen viele Residenten weiterhin eine deutsche Adresse im Personalausweis.

"Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden", fasst der Verein "Deutsche im Ausland (DIA)" die Meldepflicht zusammen. Sie ist im Bundesmeldegesetz geregelt. Der Gesetzgeber geht von einem Auszug aus, wenn aus der Wohnung Einrichtungsgegenstände entfernt werden oder die Abwesenheit länger als ein Jahr dauert, formuliert Sabine Lammers, deutsche Konsulin auf den Balearen, zur Frage, wann jemand tatsächlich auszieht.

"Die Abmeldung liegt nicht im Ermessen des Bürgers", sagt Karolina Wojtal, Juristin im "Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz Deutschland (ZEV)". Sprich: die Abmeldung ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Anmelden muss man sich dort, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Wer also auf Mallorca lebt und arbeitet, dort auch gemeinsam mit seiner Familie wohnt, hat seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland und muss sich dort abmelden.

Das deutsche Melderecht sieht bei Umzügen ins Ausland einige Besonderheiten vor: Im Gegensatz zum Umzug innerhalb Deutschlands muss man sich abmelden, und das entweder eine Woche vor Auszug oder maximal zwei Wochen danach. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Laut Gesetz sind Meldebehörden verpflichtet, unrichtige Angaben im Melderegister zu löschen. Das kann dann zu einer Korrektur im Register und auch zu "einer Abmeldung von Amts wegen" führen, teilt die Konsulin mit. Außerdem ist ein Zweitwohnsitz in Deutschland rein rechtlich nicht realisierbar, betont der Verein DIA. Einen so genannten Nebenwohnsitz kann man nur haben, wenn auch der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.

Die Auswanderer melden sich in der Gemeinde ab, wo sie zuletzt gewohnt haben. Eine automatische Übermittlung zwischen den spanischen und deutschen Meldebehörden wie innerhalb des Landes gibt es nicht. Häufig kann die Abmeldung auch im Internet erledigt werden. Die Bestätigung wird dann per Post an die neue Anschrift im Ausland geschickt. "Das funktioniert in der Regel sehr gut und auch meine Abmeldebestätigung erreichte mich umgehend in Palma de Mallorca", teilt Konsulin Lammers mit.

Statistiken, wie viele Mallorca-Residenten immer noch einen deutschen Wohnsitz auf dem Papier führen, gibt es nicht. "Es liegen uns keine Informationen vor, ob sich diejenigen, die sich auf den Balearen angemeldet, in Deutschland abgemeldet haben", heißt es dazu aus dem Konsulat.

Warum tun sich einige Residenten schwer, ihren Wohnsitz in der alten Heimat abzumelden? "Viele halten sich so den Rückweg offen", vermutet die Auswanderungsberaterin und langjährige Mallorca-Residentin Doris Kirch aus Palma. Diesen Grund führt auch der Verein DIA an: "Eine Rückkehr nach Deutschland ist dann meist einfacher." Doris Kirch ergänzt: "Gerade wer auf Jobsuche ist, hat gern einen Plan B." Sie rät vor einer Abmeldung aus Deutschland immer einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Denn in Spanien wird man voll steuerpflichtig, wenn man als Resident registriert ist. Wer zwei Wohnsitze führt, könne auch in beiden Ländern besteuert werden, betont DIA. Solche steuerlichen Fragen ebenso wie Unklarheiten rund um die Sozialversicherung sind im Vorfeld zu klären. Wer keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, kann dort im Normalfall keine Sozialleistungen - mit Ausnahme der Rente - mehr beziehen.

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Auch wird es schwieriger, ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen. "Doch einige Banken haben sich mittlerweile auf Auslandsdeutsche spezialisiert", weiß Karolina Wojtal vom ZEV. Auch der Abschluss oder die Mitnahme von Versicherungen sind nicht einfach. "Hier lohnt sich ein Vergleich, denn ein grenzüberschreitender Versicherungsabschluss ist immer schwierig", betont Wojtal. Auch sollten sich Rückkehrer bei den gesetzlichen Krankenversicherungen erkundigen, unter welchen Konditionen sie wieder aufgenommen werden.

Krankenkassen und auch der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (früher GEZ genannt) entlassen meist nur aus dem Vertragsverhältnis, wenn eine amtliche Abmeldebestätigung vorgelegt wird. "Das ist rechtlich auch in Ordnung so", betont die Juristin vom ZEV. Die Bestätigung kann auch zur Kündigung von Verträgen in Fitnessstudios und bei Telefonanbietern dienen. "Dabei ist ein Umzug ins Ausland per se kein außergewöhnlicher Kündigungsgrund", sagt Karolina Wojtal. Für Telefonverträge gilt laut Telekommunikationsgesetz, dass der Verbraucher zur Kündigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten berechtigt ist, wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten kann.

Wichtig ist die Abmeldebestätigung auch, wenn Reisepass oder Personalausweis ablaufen. Wer nicht in Deutschland gemeldet ist, kann seinen neuen Personalausweis und Reisepass über das Konsulat in Palma beantragen. Erst seit 2013 stellt das Konsulat auch den Personalausweis aus, zuvor hatten Auslandsdeutsche keinen Anspruch darauf. Im Adressfeld auf der Rückseite wird eingetragen "Keine Hauptwohnung in Deutschland", ausstellende Behörde ist das Konsulat.

Wer noch einen Wohnsitz in Deutschland führt, muss eigentlich in der dortigen Gemeinde seine neuen Ausweisdokumente beantragen. Das Konsulat ist nur in Ausnahmefällen zuständig: Die Auslandsvertretung kann nur mit Ermächtigung der zuständigen innerdeutschen Ausweisbehörde tätig werden. "Liegt eine solche Ermächtigung vor, so kann der Ausweis ausnahmsweise von der Auslandsvertretung ausgestellt werden", betont Konsulin Lammers. Dabei fallen aber zusätzlich zu den Ausweisgebühren auch ein Unzuständigkeitszuschlag sowie gegebenenfalls Auslagen für Fax- und Telefonkosten an. Das Konsulat nimmt regelmäßig solche Anträge entgegen und bearbeitet diese auch. "In solchen Fällen wird der deutsche Wohnsitz in das Ausweispapier eingetragen."

Anmelden auf der Insel

Das spanische Gesetz schreibt vor, dass sich jeder Ausländer, der mehr als drei Monate im Jahr in Spanien aufhält, ins Ausländerregister eintragen lassen muss. Das geht auf Mallorca nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Ausländerbüro in Palma. Dort erhält man sowohl die spanische "Identitätsnummer für Ausländer" (Número de Identificación de Extranjero NIE) als auch die "Residencia", die grüne Aufenthaltskarte. Für die Residencia müssen entweder eine sozialversicherungsplfichtige Beschäftigung oder entsprechende Geldmittel nachgewiesen werden. Wer sich ins Ausländerregister eintragen lässt, gilt zudem in Spanien als Steuerinländer. Nach Angaben der Stadt Palma müssen sich Residenten zudem im Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde registrieren lassen.

(aus MM 38/2016)