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Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen der im Jahr 2013 eingeführten Pflicht zur Deklaration von Vermögen im Ausland eingeleitet. Das teilt Rechtsanwalt Alejandro del Campo von der Kanzlei DMS Consulting aus Palma mit, der im Frühjahr 2013 eine Beschwerde gegen die Vorschrift eingereicht hatte. Die spanische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen.

Die Kommission beanstandet die extrem hohen Strafen, die bei Verstößen gegen die Deklarationspflicht verhängt werden können. Unter bestimmten Umständen drohen Geldstrafen in einer Höhe, die den Wert des eigentlichen Vermögensgegenstandes übertrifft. Die Pflicht zur Deklaration von Immobilien, Bankguthaben, Aktiendepots oder ähnlichen Werten im Ausland (ab einem Wert von 50.000 Euro) betrifft alle Steuerinländer in Spanien ("Residenten").

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Die Regelung rief von Anfang an massive Kritik unter Experten hervor. Nicht nur die Strafen seien unverhältnismäßig hoch, das gesamte Prozedere (ausgefüllt werden muss das Formular 720, was nur online geht) sei obendrein extrem kompliziert und von Laien kaum ohne Hilfe zu bewältigen. Auch die Informationspolitik der Finanzbehörden war unzulänglich. Die EU-Kommission bemängelt nun auch, dass die Regelung keine Verjährungsfristen vorsieht.

Die Entscheidung sei "ein schwerer Rückschlag" für die Regierung im Kampf gegen den Steuerbetrug, betont Rechtsanwalt del Campo in einer Pressemitteilung. Aufgrund der Pflicht zur Vermögenserklärung seien seit 2013 mehr als 126,5 Milliarden Euro deklariert worden, heißt es weiter. Die spanische Regierung hofft, dank der Daten effektiver gegen Steuerhinterziehung vorgehen zu können.

Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens bedeute jedoch nicht, dass Spanien die Regelung nun zurücknehme. "Die Vorschrift bleibt bestehen und wenn die Regierung nicht reagiert, wird die EU-Kommission entscheiden müssen, ob sie vor den Europäischen Gerichtshof zieht", schreibt del Campo.