Auch Schenkungen von Immobilien könnten teurer werden. | UH

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Die Balearen-Regierung denkt darüber nach, die Steuerbelastung für sogenannte "Universalschenkungen" zu erhöhen. Ein entsprechendes Gutachten wird derzeit vom renommierten Rechtsanwalt Miquel Massot Miquel ausgearbeitet.

Die "Universalschenkung" (donación universal) ist eine Formel, die in der Regel nur dann angewendet werden kann, wenn sowohl der Schenkungsgeber und der Empfänger auf den Balearen geboren sind oder hier seit mindestens zehn Jahren leben und auch eine entsprechende Bescheinigung über die zivilrechtliche Ansässigkeit ("vecindad civil") besitzen. Diese war in der Vergangenheit an die spanische Staatsangehörigkeit gebunden.

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Hintergrund ist die Tatsache, dass die Balearen wie etwa auch das Baskenland oder Katalonien ein eigenes regionales Zivilrecht besitzen. Selbst zwischen den einzelnen Inseln gibt es kleine Unterschiede.

Eine "Universalschenkung" besteht normalerweise darin, dass der Schenkende noch Anspruch auf ein Wohnrecht oder eine Leibrente hat. Die Steuerbelastung kann dadurch von sieben Prozent auf ein Prozent reduziert und damit einer Erbschaft gleichgestellt werden. Dazu gibt es auch andere Modelle, die auch Nicht-Residenten offen stehen im Detail aber sehr kompliziert sind – zum Beispiel wenn es um Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude geht. Begünstigt sind teilweise auch selbstgenutzte Immobilien und junge Nachkommen bis zu einem bestimmten Lebensalter.

Nun ist offenbar daran gedacht, auf Ausnahmen zu verzichten, um generell sieben Prozent Steuer erheben zu können. (mic)