Nur wenige Tage Urlaub bei der Arbeit einreichen, aber ganz viel Zeit auf Mallorca verbringen: Mit diesen Tipps planen Sie die Brückentage 2025 clever ein. | Clara Margais/dpa

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Ab in den Flieger, den Alltag hinter sich lassen und im Urlaub auf Mallorca die Seele baumeln lassen – deshalb kommen viele Insel-Fans gleich mehrmals im Jahr und verbringen ihre Freizeit auf der schönsten Insel der Welt. Wie Sie nur wenige Tage Urlaub beim Chef einreichen und dafür viel mehr freie Zeit bekommen, ist 2025 ganz einfach. Denn auch im kommenden Jahr gibt es viele Brückentage im Kalender, die man als Arbeitgeber in Deutschland clever nutzen kann. Wenn auch Sie bald Ihren Urlaubsplan für 2025 einreichen müssen, finden Sie untenstehend alle Termine.

Heilige Drei Könige fällt auf einen Montag

In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt dürfen sich Beschäftigte über ein längeres Wochenende freuen, da Heilige Drei Könige (6. Januar) 2025 auf einen Montag fällt.

Ostern: Mit acht Urlaubstagen bis zu 17 Tage freimachen

Ostern 2025 fällt auf den späten Zeitraum vom 18. (Karfreitag) bis 21. April (Ostermontag). Mit geschickter Urlaubsplanung lassen sich mit wenigen Urlaubstagen viele zusammenhängende freie Tage herausholen:

14. bis 17. April: 4 Urlaubstage = 10 freie Tage
22. bis 25. April: 4 Urlaubstage = 10 freie Tage
22. bis 30. April + 2. Mai: 8 Urlaubstage = 17 freie Tage

1. Mai: Der Tag der Arbeit fällt auf einen Donnerstag

Da der Tag der Arbeit am 1. Mai 2025 auf einen Donnerstag fällt, bietet es sich an, den 2. Mai als Brückentag einzuplanen. Auf diese Weise lassen sich vier zusammenhängende freie Tage ideal für einen Kurzurlaub nutzen.

Christi Himmelfahrt: Kurzurlaub gefällig?

Christi Himmelfahrt fällt 2025 auf den 29. Mai, wie immer an einem Donnerstag. Wer den 30. Mai als Brückentag nutzt, kann sich so über ein langes Wochenende mit insgesamt vier freien Tagen freuen.

Bis zu zwölf Tage frei über Himmelfahrt und Pfingsten

Nach Christi Himmelfahrt folgt Pfingsten, das 2025 auf Sonntag, den 8. Juni, und Montag, den 9. Juni, fällt. Wer hier clever und früh plant, kann sich eine Auszeit von bis zu 12 Tagen sichern:

10. bis 13. Juni: 4 Urlaubstage = 9 freie Tage
30. Mai + 02. bis 06. Juni: 6 Urlaubstage = 12 freie Tage

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Fronleichnam fällt auf einen Donnerstag

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird am 19. Juni 2025 Fronleichnam gefeiert. Der Feiertag fällt wie immer auf einen Donnerstag - eine weitere Möglichkeit für ein verlängertes Wochenende.

Mariä Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit und Reformationstag

Im Jahr 2025 bieten sowohl Mariä Himmelfahrt am 15. August, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober als auch der Reformationstag am 31. Oktober die Gelegenheit für ein verlängertes Wochenende, da diese Feiertage auf einen Freitag fallen und so drei aufeinanderfolgende freie Tage ermöglichen. Aber: Mariä Himmelfahrt ist nur in Bayern und Saarland und der Reformationstag nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag.

Weihnachten und Neujahr bescheren uns längere Auszeiten

Heiligabend und Silvester gelten nicht als gesetzliche Feiertage, daher müssen Beschäftigte in vielen Betrieben dafür einen halben oder ganzen Urlaubstag einplanen, wenn sie an diesen Tagen trotzdem freihaben wollen. Im Jahr 2025 fallen beide Tage auf einen Mittwoch. Der 25. und 26. Dezember sind entsprechend ein Donnerstag und ein Freitag, liegen für ein langes Wochenende also ohnehin günstig.

Der 1. Januar 2026 fällt auf einen Donnerstag. Über Weihnachten und Neujahr sind also folgende lange Urlaubskombis möglich:

2. Januar (Freitag): Ein Urlaubstag = 4 Tage frei
29. und 31. Dezember: 3 Urlaubstage = 8 Tage frei
22. bis 24. Dezember + obige Tage: 6 Urlaubstage = 11 freie Tage

Brückentage 2025

So gehen Sie am besten vor

Wer sich die begehrten Urlaubstage in 2025 sichern will, sollte schnell sein und sich frühzeitig mit Team und Vorgesetzten absprechen. Denn in manchen Fällen kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen. Grundsätzlich gelten für Urlaub an Brückentagen die gleichen Regelungen wie für andere Urlaube auch. Der Arbeitgeber muss den Urlaubswunsch berücksichtigen, kann ihn jedoch in seltenen Fällen auch ablehnen. Das geht aber „nur dann, wenn entweder dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder die Urlaubswünsche von Kollegen, die sozial schutzwürdiger sind“, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Wann der Arbeitgeber Urlaub ablehnen darf

Dringende betriebliche Gründe können zum Beispiel eine ernsthafte Unterbesetzung sein, etwa durch hohen Krankenstand oder außergewöhnliche Arbeitsbelastung, wie sie in bestimmten Branchen während Feiertagen oder saisonaler Hochphasen vorkommt. Auch persönliche Gründe von Kolleginnen und Kollegen, wie schulpflichtige Kinder oder familiäre Verpflichtungen, können laut Schulze Zumkley Vorrang haben.

Ein etwas schwierigere Frage bei Brückentagen ist, ob der Arbeitgeber den Urlaub mit der Begründung ablehnen darf, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden muss. Laut Bundesurlaubsgesetz muss jeder Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr zwölf Tage am Stück Urlaub nehmen, um den Erholungszweck zu erfüllen.

Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Urlaub zusammenhängend genommen wird, so Schulze Zumkley. Hat der Arbeitnehmer aber bereits in dem betreffenden Jahr zwölf Tage am Stück Urlaub gemacht, kann dieses Argument nicht mehr gelten. Einzelne Urlaubstage, wie Brückentage, sind dann möglich, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.