TW
0

Seit Mai 2010 gelten im spanischen Straßenverkehr einige neue Vorschriften. So werden Strafmandate in Zukunft um 50 Prozent reduziert, wenn der Betroffene innerhalb von 20 Tagen zahlt. Neu ist, dass die Strafe noch vor Ort bei dem Verkehrspolizisten mit Kreditkarte gezahlt werden kann.

Die Höhe der Strafe ist nicht mehr wie bisher variabel. Bei leichten Vergehen werden 100 Euro fällig, bei schweren 200, bei sehr schweren 500. Die kompletten Einnahmen aus Strafen für Verstöße gegen die Verkehrsregeln gehen an die Verkehrspolizei und werden in die Verkehrssicherheit investiert.

Um sein Auto beim spanischen TÜV (ITV) abnehmen zu lassen, ist seit 2010 neben Fahrzeugschein und Zulassung („Permiso de Circulación") obligatorisch auch der Nachweis über die bezahlte Kfz-Steuer („Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica") vorzulegen.

Nicht eindeutig ist die Neuregelung der Helmpflicht. Im Gesetz heißt es: „Es können Fahrzeuge stillgelegt werden, wenn der Fahrer entgegen der Vorschrift keinen Helm trägt." Medienberichten zufolge soll dies auch bei Fahrradfahrern außerhalb geschlossener Ortschaften angewandt werden.

In kostenpflichtigen Parkzonen kann die Polizei Fahrzeuge abschleppen lassen, wenn der Fahrer kein Parkticket gelöst oder die bezahlte Parkdauer um das Dreifache überschritten hat. Neu ist ebenfalls, dass der Halter eines Fahrzeugs zur Rechenschaft gezogen werden kann, selbst wenn jemand anders am Steuer saß und einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln begangen hat.

Auch die geplante Reform des Strafgesetzbuches könnte eine Neuerung für Autofahrer bringen. Die Zentralregierung in Madrid plant, dass sich Verkehrsteilnehmer in Zukunft auf Anweisung der Polizei einem Drogentest per Speichelprobe unterziehen müssen.