Es wird vieles anders auf den Straßen der Insel. | Ultima Hora

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Das „Ley de Tráfico y Seguridad Vial”, die spanische Straßenverkehrsordnung, wird reformiert. Von diesem Montag an, 21. März, treten landesweit veränderte Verkehrsregeln in Kraft. Sie sollen das „Zusammenleben der Menschen verbessern”, schreibt die zuständige Behörde des Innenministeriums, die „Dirección general de Tráfico“.

Es folgen die neuen Regeln im Einzelnen, geordnet nach Fahrzeugtyp. Dabei ist zu beachten, dass die Verkehrsteilnehmer in Spanien keine Punkte für Vergehen sammeln, sondern diese bei Delikten abgezogen erhalten. Ihr Budget startet bei 15 Punkten.

Wer ein Handy während der Fahrt bedient, verliert sechs Punkte.

Den Sicherheitsgurt nicht anzulegen, kostet vier Punkte. Das gilt auch für Kindersitze und sonstige Vorrichtungen.

Zigarettenstummel oder anderweitiges brennendes Material auf die Straße oder an den Rand zu werfen, schlägt mit sechs Punkten Abzug zu Buche.

Wer einen Fahrrad- oder Motorradfahrer auf zweispuriger Strecke überholen möchte, muss dafür vollständig die Parallelspur nutzen. Bei einspuriger Strecke ist es Pflicht, einen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten – wo immer möglich. Bei einem Verstoß erfolgen sechs Punkte Verlust.

Radarwarngeräte mitzuführen – egal, ob sie eingeschaltet sind oder nicht – ist verboten. Bei Regelwidrigkeiten drohen drei Punkte Verlust.

Anhalten und Parken auf Fahrradwegen ist verboten. Ein Verstoß dagegen gilt als schweres Delikt. Wie viele Punkte abgezogen werden, teilen die Behörden nicht mit.

Keinen Helm tragen oder ihn falsch aufsetzen, führt dazu, dass man vier Punkte verliert.

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Auf Rollern und Mofas sind mit Inkrafttreten der neuen Regeln kabellos im Helm integrierte Freisprecheinrichtungen (etwa Kopfhörer mit Mikro-phon) erlaubt.

Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen komplett nüchtern sein (0,0 Promille).

E-Scooter dürfen weder auf Autobahnen noch auf Schnellstraßen fahren.

Scooterfahrer, die unter 18 Jahren alt sind, müssen komplett nüchtern sein (0,0 Promille).

Wer ein anderes Fahrzeug überholen will, muss sich an das Tempolimit halten. Die bisher geltende Ausnahme, dass man 20 Stundenkilometer schneller fahren darf, entfällt.

Nach zwei Jahren erhält man seine Punkte zurück, wenn in dieser Zeit keine neuen Verstöße hinzugekommen sind. Das gilt unabhängig davon, welche Delikte Verkehrsteilnehmer zuvor begangen haben.

Bei Fußgängerüberwegen, in Fußgängerzonen sowie auf Bürgersteigen haben Fußgänger gegenüber Fahrzeugen immer Vorrang.

Mit Inkrafttreten der neuen Regeln ist nicht mehr Vorschrift, den Führerschein physisch mitzuführen. Voraussetzung ist, dass dieser in der App der spanischen Verkehrsbehörde „mi DGT“ hochgeladen wurde.

Wer an einer theoretischen Prüfung zur Erlangung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis teilnimmt, darf keine elektronischen Hilfsmittel wie Handy oder Tablet verwenden. Wer diese Regeln missachtet, darf innerhalb eines halben Jahres nicht mehr an Prüfungen teilnehmen. Als Verstoß zählt auch, jemandem bei einer Prüfung zu helfen.

In Spanien gilt bei Alkohol eine Grenze von 0,5 Promille. Für Berufskraftfahrer, Busfahrer und diejenigen, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, besteht ein Limit von 0,3 Promille.