user Mike | Vor mehr als 6 Jahre

@Benno: Ich recherchiere das mal kurz für dich:lmgtfy.com/?iie=1&q=Gehalt+Fluglotsen+Spanien Zitat: "Gehalt in Deutschland im Durchschnitt 101.000 Euro pro Jahr, höchstes Gehalt in Spanien mit 200.000 Euro pro Jahr, niedrigstes Gehalt in Indien mit 8644 Euro pro Jahr"Quelle: fluglotseinfo.de/das-gute-gehalt-der-fluglotsen/Zitat: "Eine Studie zeigt: Die Fluglotsen in Deutschland verdienen weit ... Nur in Spanien liegt das Gehalt mit durchschnittlich 200'000 Euro höher"Quelle: aerotelegraph.com/deutsche-fluglotsen-top-verdiener06.08.2011 - Zitat: "Einen so dramatischen Einkommensunterschied wie in Deutschland gibt es sonst nur noch in Ländern wie Spanien oder Italien oder in Dritte-Welt-Schwellenländern wie Südafrika oder Indien"medien.unister.de/customs/uploads/2011/08/Fluglotsengehalt_neu_72dpi.jpgQuelle: presse.fluege.de/fluege-artikel/internationale-studie-deutsche-fluglotsen-verdienen-schon-jetzt-271-prozent-mehr-als-der-durchschnittsverdiener-weltweite-spitze/

user Loli | Vor mehr als 6 Jahre

@Wima hab mal bei Google nachgesehen. Welt/N24 etc. berichten (ebf. 2010) von € 370.000 im Jahr..., Da kann man ja nun wirklich mal seine Rechte einstreiken :-)))))

user Benno | Vor mehr als 6 Jahre

@Wima setz mal bitte den Link ein, wo das nachzulesen ist...

user Wima | Vor mehr als 6 Jahre

Bei 200 000,00 € Jahresgehalt eines Fluglotsen in Spanien ( Statistik 20010 ) dürfen die gerne mal streiken!!!!

user Mike | Vor mehr als 6 Jahre

@Carneval, massenhafte Krankmeldung oder (Achtung!) "Posten verlassen"! liest sich für mich nicht nach vernünftiger UND angekündigter Forderungsdurchsetzung durch Streik. Möchtest du einen Flughafen anfliegen, auf welchem die Lotsen grad unangekündigt die Bildschirme ausschalten? Also ich nicht.Nebenbei und bezogen auf das erwähnte "Beamtenähnliche Arbeitsverhältnis": Da hinkt (vergleicht man es mit D) dein "Demokratievergleich und Streikrecht", da bei uns Beamte sich zwar in Gewerkschaften organisieren dürfen, aber gemäß Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes -und den dort verankerten beamtenrechtlichen Strukturprinzipien im Konfliktfall- die Durchsetzung von Interessen durch Streik eben NICHT möglich ist. Dies ist in D auch bestätigt durch höchstrichterliche Urteile des Bundesverfassungsgerichtes.@Benno, als vermeintlicher Oberlektor lehnst du dich hier gerade seeehr weit aus dem Fenster^^

user Benno | Vor mehr als 6 Jahre

nein @Carneval, Paul war nicht betroffen, der ist postKontrolleur:-))

user Carneval | Vor mehr als 6 Jahre

Frage: Woher weiß Paul, daß die Krankmeldungen illegal waren? In einer Demokratie ist das Streikrecht ein hohes Gut, auch wenn es gelegentlich die falschen trifft. Wer keine Ahnung hat, unter welchen Bedingungen Fluglotsen in Spanien - auch auf Mallorca - ihren verantwortungsvollen Dienst leisten, sollte nicht Unsinn schreiben. Wahrscheinlich würde keiner der Schreiberlinge für deren Gehalt und den Arbeitsbedingungen morgens aufstehen. Aber: es ist immer schlecht, wenn man selbst von einem Streik betroffen ist.War Paul betroffen?

user Benno | Vor mehr als 6 Jahre

jo Klaus, stimmt, reiner Verschreiber, aber herzlichen Dank!!!! So aufmerksam posts zu lesen, ja, das ist schon toll Übrigens, damit Dein post auch schön aussieht: abgibst Komma und "lies". So viel Zeit muß sein Saludos

user Klaus | Vor mehr als 6 Jahre

Lieber Benno, bevor du deine Kommentare abgibst lese doch den Artikel richtig. Es haben die Fluglotsen gestreikt und nicht die Piloten. Zumindest hat der Paul den Artikel mal richtig gelesen.....

user Benno | Vor mehr als 6 Jahre

Vom Grundsatz her ist es mir lieber, die Piloten streiken, als d. sie überarbeitet und frustriert die falsche Entscheidung treffen. @Paul haben Sie in den Fällen das absolute background-Wissen??