user @Meinungsfreier von Robert | Vor mehr als 3 Jahre

Genau den Fall (einzeln gebuchter Flug) meine ich aber auch: Wenn der Flug ausfällt, hat man Anspruch auf Rückerstattung. Was man bei höherer Gewalt nicht kriegt, ist eine zusätzliche Entschädigung.Das steht so in der EU Fluggastrechte-Verordnung: https://www.flugrecht.de/fluggastrechte/eu-fluggastrechteverordnung/EU-Fluggastrechteverordnung-Volltext.pdf

user MaJorcus | Vor mehr als 3 Jahre

EU Fluggastrechteverordnung? Schlichtungsstelle ? Wenn das so gut funktioniert - warum gibt es dann zwei Handvoll Firmen, die bei der Rückforderung helfen müssen?

user Meinungsfreier | Vor mehr als 3 Jahre

@Robert, bitte lesen was Hajo rausgefunden hat. Denn das trifft leider zu. Auch muss unterschieden werden ob der Flug einfach solo ist und bei der Gesellschaft direkt gebucht wurde oder in einem Buchungs-Paket enthalten ist. Geschäftlich, etwa Flug + Mietwagen + Hotel. Also keine Pauschalreise. Da wäre dann wohl das Buchungszenter zuständig.

user @Tacheles von Robert | Vor mehr als 3 Jahre

Ganz einfach: Die EU Fluggastrechteverordnung sieht bei einem Ausfall des Fluges eine Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen vor. Unabhängig vom Grund. Auch bei Außergewöhnlichen Umständen. Und ohne dass die Airline das in ihren AGB ausschließen könnten. Quelle: https://rechtecheck.de/flug-gestrichen-ausgefallen-storniert-katastrophe/

user Hajo Hajo | Vor mehr als 3 Jahre

Ich sehe das so = Wer wegen Flugausfall zur Schlichtungsstelle möchte, muß einen Grund nachweisen der in den Beförderungsbedingungen dazu auch berechtigt. Corona ist kein solcher Fall. Denn es sind außergewöhnliche Umstände.EUclaim = Sind sogenannte außergewöhnliche Umstände der Grund für die Flugverspätung oder Annullierung, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.### Diese liegen vor, wenn die Airline nachweislich nicht für die Verspätung Annullierung verantwortlich ist.### AHA !Reiseversicherungen decken diesen Fall auch nicht ab, es sei denn, man ist VORHER nachweislich Krank und Flugunfähig gewesen. z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Verkehrsunfall etc. und hat ""rechtzeitig den Flug storniert"".

user Tacheles | Vor mehr als 3 Jahre

Wo steht denn in den Beförderunsbedinungen und eventuellen RR-Versicherungen was von Rückerstattungen im Falle von Coroana. Die sind doch bei der Bundesbahn auch definitiv ausgeschlossen. Dieser Fall existiert bisher nirgends, weil keiner mit einer Epedemie rechnete. Zur höheren Gewalt zählt das auch nicht. Erinnert euch an den Vulkanausbruch wo alle Flüge annuliert wurden. Da gabs auch nix. Ich bin da auch der Verlierer gewesen.

user @Majorcus, von Aasgeier | Vor mehr als 3 Jahre

Schlichtungsstelle für Eurowings, Wenn es denn um die zweite genannte Fluggestellschaft gehen sollte, aus deren Impressum: „Wenn es sich bei Ihrer Reise um eine Privatreise handelte, haben Sie für Flüge im Falle von Streitigkeiten das Recht, sich an die Verkehrsträger übergreifende neutrale Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP) Fasanenstraße 81, 10623 Berlin zu wenden:“

user @Majorcus, von Aasgeier | Vor mehr als 3 Jahre

Falls Sie keine Schlichtungsstelle für Ryanair googeln können: „Für die Schlichtung mit Fluggesellschaften, die keiner anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle angeschlossen sind, ist die behördliche "Schlichtungsstelle Luftverkehr" beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig“.

user Majorcus | Vor mehr als 3 Jahre

@wala: Mal überlegen ... was ist besser: EUR 240 bekommen oder gar nix? Was denken Sie? @Aasgeier: Würden Sie bitte die kostenfreie Schlichtungsstelle bennenen und einen Link posten ... Oder kennen Sie gar keine?

user Aasgeier | Vor mehr als 3 Jahre

Widerlich ist wenn eines dieser Portale mir gesagt hat ich bekäme von Ryanair Geld zurück und als Ryanair nicht wollte zogen die "Rechtler" sich zurück. Einen zweifelsfrei berechtigten Anspruch sollte man bei der Schlichtungsstelle kostenfrei angehen.