user Majorcus | Vor mehr als 3 Jahre

Es gibt die UNschuldsvermutung ;-)

user Olga Z. | Vor mehr als 3 Jahre

Wie hoch war wohl die Zahlung der Sozialisten damit der Wirt nicht bei der Wahrheit bleibt

user exMallorquiner | Vor mehr als 3 Jahre

Ein Grossteil der Kommentatoren der Online Ausgabe des MM kennen zu fast jedem Thema alle Fakten genau. Sie wissen auch immer sofort wer Schuld an allen möglichen Problemen hat, ohne dass man die Dinge genau überprüfen muss. Vielleicht solltet ihr als Gruppe die Führung des Planeten übernehmen, damit endlich alles gut wird... ich bin froh, dass ich eure Kommentare lesen darf um dabei viel über und von schlauen Menschen zu lernen. Danke....

user Fred | Vor mehr als 3 Jahre

Und morgen kommt der Weihnachtsmann und heiratet den Osterhasen. Is schon klar... Da sieht man aber mal, für wie blöd die Regierenden das Volk halten.

user Schäfflertanz | Vor mehr als 3 Jahre

Alles eine Verarschung, um die internationale Sozialistin zu retten!

user Roland | Vor mehr als 3 Jahre

In so einer Position darf man einfach nicht in so eine Situation geraten.

user Julia | Vor mehr als 3 Jahre

Was sagte mal König Juan Carlos / La ley es para todos ..... Das Gesetz gilt für alle ....

user Majorcus | Vor mehr als 3 Jahre

@Lynch-Fans: So lange es kein rechtsgültiges Urteil gibt, gilt die Unschuldsvermutung. An zu viele ist die Aufklärung vorbeigegangen - GG scheinen viele gar nicht zu kennen - bei der Bundeszentrale für politische Bildung erhalten Sie ein Exemplar kostenlos!

user Ron Keller | Vor mehr als 3 Jahre

Wenn ich als Pressesprecher mir kurzfristig solche Geschichten ausdenken müsste, würde ich auch ohnmächtig werden. Das kann ganz schön schlauchen.

user Ralph Sieger | Vor mehr als 3 Jahre

Mallorquinische Märchenstunde. Mann fällt in Ohnmacht, Wirt gibt ihm ein Glas Wasser, nach 55 Minuten kommt die Polizei, weil Nachbarn sich über Ruhestörung um 02.15h nachts beschwert haben, nimmt Protokoll auf, Ambulanz wird natürlich nicht angrufen. Das Wasser ist ja perfekte Anti Ohnmacht Medizin. Wirt kann nicht wegen Überziehung der Sperrfrist belangt werden, da das von den beiden Polizeibeamten ausgestellte Protokoll verloren gegangen ist. (lt. ultimahora vom 23.10.) Unglaublich