user Majorcus | Vor mehr als 3 Jahre

@Jürgen: "man kann das GG ja nach Lust und Laune ändern.. " - Das ist falsch: "Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden." Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungs%C3%A4nderung @Stefan Meier: "Du sollst im Moment überhaupt nicht reisen. (...) Offensichtlich macht Ihr was falsch, denn überall sonst sinken die Zahlen. (...) dann hängt Ihr halt noch im Mai in Eurem Lockdown. Ich weiß gar nicht, was daran so schwierig ist." Sehr richtig - das Problem sind Menschen, die ledigich ein Gehirn besitzen, es aber nicht nutzen ... Zersetzende, ausländische Geheimdienste reben sich die Hände ... Denn die Scekt & Champagner-Flaschen sin schon leer - ...

user Stefan Meier | Vor mehr als 3 Jahre

@Olaf Du sollst im Moment überhaupt nicht reisen. Bei Inzidenzwerten von durchschnittlich 140 in Deutschland sollst Du Kontakte beschränken und am besten zu Hause bleiben. Die Spanier dürfen jetzt auch nicht in ihre Datschen auf Malle. Ihr habt jetzt 4 Wochen Lockdown Lite und die Zahlen haben sich nicht verändert. Mir ist es ja egal, denn ich lebe nicht in Eurem komischen Land. Offensichtlich macht Ihr was falsch, denn überall sonst sinken die Zahlen. Und wenn sich die meisten halt anstrengen und einige wenige nicht, dann muss man die einigen wenigen isolieren. Wenn nicht, dann hängt Ihr halt noch im Mai in Eurem Lockdown. Ich weiß gar nicht, was daran so schwierig ist.

user Jürgen | Vor mehr als 3 Jahre

Vielleicht hat das zu urteilende Gericht das so gesehen!! Die Anordnung einer „Absonderung in häuslicher Quarantäne“ ist verfassungswidrig. Denn nach Art. 104 Abs. 1 GG kann die Freiheit einer Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Die Anordnung einer häuslichen Quarantäne ist jedenfalls eine solche freiheitsbeschränkende Maßnahme im Sinne des Art. 104 Abs. 1 GG und darf daher nicht auf eine Verordnung, sondern nur auf ein Gesetz gestützt werden, wobei sämtliche Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt und beachtet werden müssen. Die Anordnungen einer häuslichen Quarantäne ergehen entweder auf Grundlage des § 30 IfSG oder auf Grundlage des § 28 IfSG. Man kann das wie folgt begründen! Dies verbietet das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Prinzip des Übermaßverbotes. Entsprechende Anordnungen auf Basis des § 30 Abs. 1 S. 2 IfSG wären somit rechtswidrig und zugleich verfassungswidrig nach § 104 Abs. 1 GG.« Das sind natürlich nur meine persönlichen Ansichten, man kann das GG ja nach Lust und Laune ändern..

user Son Vidarius | Vor mehr als 3 Jahre

Was ich mich bei unseren Corona-Jüngern Majorcus und sein Ziehsohn Meier so frage, was machen die in ihrem Bunkern, wenn die Grippewelle vorbei ist? 🤣 Reisen und Knall nicht gehört? Die Rückkehr von Mallora nach D ist die Reise ins „Risiko“gebiet. Für alle außer NRW, wobei ich hoffe, dass sich dort auch die Vernunft des BVG Münster durchsetzt: Einfach von PMI zurück über die Kanaren 👍

user ExMallorquiner | Vor mehr als 3 Jahre

Menschen die im Auto von Spanien nach Deutschland reisen müssen nicht in Quarantäne. Flugreisende müssen das. Wenn man aus einer ländlichen Gegen in Spanien per Flugzeug nach Stuttgart kommt dann muss man in Quarantäne um keinen ausländischen Virus mitzubringen. Wenn man innerhalb von Deutschland von einem Risikogebiet in ein eine andere Gegend fährt, dann ist das egal. Ich würde sagen, dass dieses Vorgehen mit Gleichbehandlung von Menschen in Europa nichts zu tun hat. @Stefan Meier: Es gibt Menschen die in Spanien wohnen und in Deutschland arbeiten. Da wird man wohl reisen müssen oder sich Finanzhilfen aus Deutschland holen...

user Flo | Vor mehr als 3 Jahre

@Stefan Meier: es liegt wahrscheinlich NICHT an denjenigen, die auf die Insel kommen und sich dort ebenfalls, ggf. im eigenen Heim, an die geltenden Regeln halten!

user Harald | Vor mehr als 3 Jahre

@Miriam: Die Zielrichtung ist klar: Die Einreisequarantäneverordnungen der Länder können und dürfen keine Einzelfälle Regeln sondern müssen allgemeingültig sein. Wenn sie wegen dem Urteil gelockert werden sollten, fürchtet Markus S., Dass die Apres-Ski Partys in Ischgl die Zahlen explodieren lassen. Dann lieber brave Urlauber in Ferienwohnung auf Malle gängeln.

user Nicola | Vor mehr als 3 Jahre

Würde mich mal interessieren ob man über NRW, als Transitbundesland, in sein Heimatbundesland einreisen kann um so die Quarantänepflicht zu umgehen.

user Jörg | Vor mehr als 3 Jahre

Kurze Frage, wer kennt Stefan Meier diesen ewigen Dummschwätzer. Sorry könnten Sie mal für eine Woche Ihre Klugheiten für sich behalten. Man kann Ihre Kommentare nicht mehr ertragen. Vielen Dank.

user Freedomfighter | Vor mehr als 3 Jahre

Jetzt kommt dieser Stefan Meier auch noch mit dem Rheinwiesenlager daher! Oder steckt vielleicht dieser Majorcus dahinter? Jedenfalls, wer Quarantäne in den Rheinwiesenlagern propagiert, muss entweder ein riesengroßer Idiot sein oder die Kriegsverbrechen an Millionen von deutschen Soldaten, Kindern und Beamten in Uniform verharmlosen. Für diese wurden die Genfer Konventionen völlig ausgeblendet! Jedoch waren es keine 6 Millionen Opfer.