user Hajo Hajo | Vor mehr als 3 Jahre

M.@ Das ist nicht mein Thema, Beschweren Sie sich bei denjenigen in DE die das zu verantworten haben, denn es geht hier nur um die Probleme auf der Insel.

user M. | Vor mehr als 3 Jahre

@Jose: Sie können den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz nicht abstrahieren? @HajoHajo: Gut - würde Sie das bitte auch für die Unterbringung von Geflüchteten und Wohnsitzlosen in Deutschland frodern ...

user Hajo Hajo | Vor mehr als 3 Jahre

Vollkommne OK. Corona bringt die Sauereien an den Tag. Ende der Spekulation und Wohnungsmangel. Alle wollen Urlaub machen, und WER bedient und versorgt sie??? Ausgebeute DIENER ohne passende Sozialwohung. Latinas als Zimmermädels im Accord für LAU.. Das "Hausen" mehrer Personen in einer Wohnung muss aufhören. SCHLUSS damit !

user Jose | Vor mehr als 3 Jahre

@Majorcus: Ganz schlechter Comment! Was gehen uns in Spanien eure merkwürdigen Gesetze in Deutschland an?! Nichts! Aber auch gar nichts....!

user Bluelion | Vor mehr als 3 Jahre

Mein Gott, welch Skandal! Nur nebenbei bemerkt. Egal ob in Hamburg, München oder anderen deutschen Städten ist das seit Jahren gängige Praxis, ohne daß dort der Kommunismus ausgebrochen ist. Wenn Wohnraum zu Spekulationsobjekten von Banken und Hedgefonds verkommt, dann erwarte ich, daß eingegriffen wird. Jahrelanger Leerstand aus Spekulationsgründen ist asozial.

user Engel Aloisius | Vor mehr als 3 Jahre

Rot Front ✊

user Heinrich | Vor mehr als 3 Jahre

Was spricht denn eigentlich dagegen, wenn die Balearenregierung für einen bestimmten Zeitraum Gebäude konfisziert (nicht enteignet!), die seit Jahren leer stehen - und das nur aus Spekulationsgründen. Diese Wohnungen an Personen zu vermieten (und die Gelder an die Besitzer weiterzuleiten), die unverschuldet auf der Straße stehen, geht m.E. völlig in Ordnung. In Zeiten wie diesen ist das eine legitime Maßnahme! PS: ich bin weder Sozialist noch Kommunist - sondern Realist!

user Claudi | Vor mehr als 3 Jahre

@M was hat das BGB mit Spanien genau zu tun?

user M. | Vor mehr als 3 Jahre

"Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz, welchen wir hier kurz darstellen. Zum Eigentum sagt der § 903 BGB aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Der Eigentümer kann mit seiner Immobilie machen, was er möchte. Er kann diese umbauen (ggf. mit erforderlicher Genehmigung), vermieten oder verkaufen. Ein Besitzer ist nicht unbedingt auch Eigentümer. Hierzu sagt der § 854 Abs. 1 BGB folgendes aus- Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. Der Besitz hat aber nicht das umfassende Herrschaftsrecht eines Eigentümers. Als Besitzer darf man in dem angemieteten Haus wohnen. Der Eigentümer bestimmt jedoch, ob, an wen und wie lange er vermietet möchte. Auch Eingriffe an der Immobile darf nur der Eigentümer bestimmen und nicht der Mieter." Quelle: https://dki-immo.com/blog/immobilien-know-how/was-ist-der-unterschied-zwischen-eigentum-und-besitz

user Roland | Vor mehr als 3 Jahre

Interessante Perspektiven für Immobilienbesitzer auf Mallorca. Ob das rechtlich haltbar ist?