user Bluelion | Vor mehr als 2 Jahre

@jose. Sie haben offensichtlich die falsche Schule besucht. Der Plural von Taxi ist Taxis (See: https://www.duden.de/rechtschreibung/Taxis_Taxi). Klassisches Eigentor....

user Roland | Vor mehr als 2 Jahre

@ Jose: Der Plural von Taxi ist „Taxis“ und nicht "Taxen". Es handelt sich um ein aus dem Englischen und Französischen übernommenes Fremdwort. In diesen Sprachen ist es üblich, der Mehrzahl ein „s“ angefügt wird. Wer den Plural von Taxi vermeiden möchte, kann auch von einem Leihauto oder einem Beförderungsmittel sprechen.

user M | Vor mehr als 2 Jahre

@Jose: Manche müssen eben nehmen, was kommt ... @Gloia: "nun da wartet man. halt mal ne stunde" ein Genuß bei 35 Grad im Schatten ...

user Gloia | Vor mehr als 2 Jahre

nun da wartet man. halt mal ne stunde wo ist das Problem, die Leute sind doch im Urlaub, u d etwas Entschleunigung tut nicht schaden. Wer es eilig hat muss halt nen Mietwagen nehmen.

user Jose | Vor mehr als 2 Jahre

@MM: Im Deutschunterricht war euer Schreiberling wohl gerade Kreide holen, als Mehrzahl dran war ,oder?! Die Mehrzahl von Taxi heisst Taxen.....! Und sowas arbeitet bei einer Zeitung und versucht Berichte zu formulieren.....! Ein Armutszeugnis.........!!!!! .

user M | Vor mehr als 2 Jahre

Es liegt im Interesse des Klimaschutzes, dass den (klimazerstörenden) Reisenden ein paar Unannehmlichkeiten in den Weg gelegt werden ...

user Roland | Vor mehr als 2 Jahre

Viele Taxi-Fahrer sind wohl schon Pleite.

user Julia | Vor mehr als 2 Jahre

Nachfrage an die Redaktion: .....damit ich richtig verstehe....AENA entscheidet bzw. erlaubt, wieviel Taxifahrer dort sein duerfen?? Aena sitzt doch nun wahrlich an der Quelle der Information ueber Flugbewegungen, koennte das Vorhandensein von ausreichend Taxen also aktuell steuern?

user Peter | Vor mehr als 2 Jahre

Auf nach Griechenland und Bulgarien.

user M | Vor mehr als 2 Jahre

Eher zu wenig ÖPNV mit zu niedriger Tacktfrequenz. KLIMASCHUTZ-URTEIL BVerfGer, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270, Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html