user rocco | Vor mehr als 2 Jahre

Hola, da haben die Richter aber mal ein enormes Tempo hingelegt. Felicidades !!!

user Mario | Vor mehr als 2 Jahre

@Mallorcajoerg: ...Du schreibst:"Dennoch hat der Alarmzustand tausende Menschenleben gerettet." ...könntest Du das bitte irgendwie belegen? ...oder ist das einfach nur eine Vermutung?

user Jupiter | Vor mehr als 2 Jahre

@bluelion Das von Ihnen beschriebene trifft aber nur auf die dritte Welle zu. Während der ersten und zweiten Welle hat Frau Merkel mit ihrer Ministerpräsidentenkonferenz, die als Entscheidungsorgan im deutschen Staatsrecht überhaupt nicht vorgesehen ist, an der Verfassung vorbei gearbeitet. Kann mich noch sehr gut an Äußerungen der völlig überbezahlten Parlamentarier erinnernnl, dass das Parlament ja nicht Tag und Nacht tagen könnte.. Doch.. kann und muss(!) während einer sogenannten nationalen Notlage erforderlich ist. Wird von anderen Berufsgruppen auch erwartet.

user M | Vor mehr als 2 Jahre

Selten so viel Unsinn und Inkompetenz gelesen - es ist vermutlich dieser durchschnittlich dumme Wähler, der keine Ahnung von Staats- & Verfassuingsrecht hat, der hier ahnungslos Unfug verbreitet und sich dann über Politiker beschwert, deren Lügen er vorher selbst geglaubt hat. Zum Glück gibt es einige wenige, die offensichtlich kompetent sind - zu wenige!

user bluelion | Vor mehr als 2 Jahre

@Klaus Absteiger. Der Bundestag hat nicht "abgedankt", sondern hat am 19.4. die Corona-Notbremse beschlossen. Diese bundeseinheitliche Notbremse war auf Grund der dritten Corona-Welle notwendig. In namentlicher Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen.

user bluelion | Vor mehr als 2 Jahre

@Covidiot. Nein, das oberste spanische Gericht hat den lock-down nicht für verfassungswidrig erklärt, sondern es hat das Procedere, das zu dieser Entscheidung geführt hatte, bemängelt. Wäre nicht der Alarmzustand ausgerufen worden, sondern der Ausnahmezustand, dann gäbe es nichts zu bemängeln. So ist der Politik eigentlich nur eines vorzuwerfen, nämlich daß sie den falschen bürokratischen/gesetzlichen Weg für die Maßnahmen ergriffen hatte. Und solche handwerklichen Fehler dürfen eigentlich nicht passieren - so gesehen hat das Gericht durchaus Recht.

user Klaus Albsteiger | Vor mehr als 2 Jahre

Die spanische Demokratie zeigt sich im Vergleich zur deutschen ausgesprochen lebendig. Es ist völlig richtig, dass bei so schwerwiegenden Maßnahmen unbedingt das Parlament entscheiden muss. Leider haben Bundestag und Verfassungsgericht bei uns abgedankt und die ganze Verantwortung völlig unfähigen Regierungen in Bund und Ländern überlassen - allen voran Merkel und Kretschmann.

user 5342 | Vor mehr als 2 Jahre

Na schau mal, in DE werden die "Verfassungsrichter" zum Essen eingeladen und in Spanien wird Demokratie zelebriert. Die MSM in DE "vergessen" natürlich darüber zu berichten.

user Hubert | Vor mehr als 2 Jahre

Welche Funktion im Sinne des Volkes haben diese Gerichte noch ??? Das höchste Organ eines Staates ist das Volk ! Dies hat man zu vertreten !! Siehe Deutschland : Mutti Merkel ladet die Verfassungsrichter zum Essen ins Kanzleramt ein ! Sind ja auch noch PARTEIMITGLIEDER !!! .

user Freedomfighter | Vor mehr als 2 Jahre

Jahre später! Die Exekutive macht im Stile einer Diktatur sowieso, was sie will...