user Hajo Hajo | Vor mehr als 2 Jahre

Nachtrag = Wird in DE von einem Bundesland der "Katastrophenfall" oder von der Bundesregierung der "Nationale Notstand" ausgerufen, verlieren alle von Euch zitierten Gesetzes-Artikel ihre Gültigkeit. An deren Stelle treten dann jene, die dem jeweiligen Fall zugeordnet wurden und von den Behörden umgesetzt werden müssen. Sie erhalten auch mehr Machtbefugnisse um die öffentliche Ordnung zu erhalten.

user Hajo Hajo | Vor mehr als 2 Jahre

Zitat = "So, wenn man Geimpften mehr Freiheiten gibt, als Ungeimpften, ist dies Verfassungswidrig...." Ah ja - dann sind ja gegen Masern und Kinderlähmung geimpfte Kinder in der Kita umsonst geimpft worden? Die kann man ja dann leiden und ev. sterben lassen JA? Oder wer gegen Hepatits A und B oder tödlches Gelbfieber gimpft wurde, weil er zur Arbeit ins Ausland geschickt wird, kann dan ja ruhig dort umkommen JA? Oder der Handwerker, der gegen Tetanus geimpft werde muss, dann ruhig an einer Bliutvergiftung nach Verletzug bei der Arbeit krepieren Ja? So eine Denkweise ist im höchsten Masse Menschenverachtend und Asozial !

user Hajo Hajo | Vor mehr als 2 Jahre

Spart Euch das Zitieren von anderen Artikeln. Die von mir zitierten Gesetze und Artikel stehen ÜBER den von Euch angeführten. Dazu kommen noch die Notstandsgesetze sowie der Katastrophenschutz, dessen Ausführende ist das Bundesamt = Startseite - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und ......https://www.bbk.bund.de...Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist die zentrale Einrichtung für den zivilen Bevölkerungsschutz in Deutschland. Unsere Aufgabe ist es ... Fazit = Eure Argumentation würde ja das alles ad absurdum führen und die gesetzlich legitimierten Behörden aussergesetzlichen Gruppierungen unterstellen, wer immer die auch wären. -- Da sei Gott vor oder wer auch immer.

user Jürgen | Vor mehr als 2 Jahre

@Hajo Hajo, das Recht sich nicht impfen zu lassen wurde von der jetzigen Regierung zugesichert. (Freiwillig) Wenn sie diese Regierung nun mit Nazis gleichsetzen, ist das ihre Sache. Es erschließt sich für mich nicht, dass ein nicht gegen Covit 19 Geimpfter einen Geimpften in Gefahr bringen kann. Das Wort asozial finde ich in keinem Gesetzbuch. Der Ausdruck für Menschen entstammt sicherlich ihrer Fantasie. Wichtig ist: Der Staat darf auch in der aktuellen Ausnahmesituation nur in unsere Grundrechte eingreifen, wenn dies verhältnismäßig ist. Es sind also nicht alle Maßnahmen, die zum Infektionsschutz getroffen werden oder theoretisch getroffen werden können, automatisch rechtmäßig. (Leider sind Grundrechte zur Zeit von untergeordneter Bedeutung) Eines sollte man sich aber merken was einmal weg ist, (Grundrechte) werden auch nicht so schnell wieder kommen.

user OMO | Vor mehr als 2 Jahre

@ Hajo Hajo wenn wir schon bei den GG sind, solltest du dich auch mal mit den Artikel 19 beschäftigen... Artikel 19 GG (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Das heißt: Auch der Staat darf die Grundrechte nicht groß verändern. Der Staat kann nur kleine Ausnahmen beschließen. Solche Ausnahmen müssen für alle Menschen gelten. Der Staat darf keine Ausnahmen machen nur gegen einzelne Menschen. Alle Menschen können den Staat vor Gericht verklagen, wenn sie glauben, dass der Staat ihre Rechte verletzt. 1. Art. 19 GG steht an letzter Stelle im Kapitel der Grundrechte, beinhaltet aber keine Grundrechte im engeren Sinne, sondern stellt die Einhaltung der Grundrechte durch Beschränkung der Grundrechtsbeschränkung (Schranken-Schranke) und als Verfahrensgrundrecht sicher. Das Nichteinhalten der Vorgaben macht das Gesetz verfassungswidrig. -Absatz 1 regelt in Satz 1 das Verbot des Einzelfallgesetzes. Ein Grundrechte einschränkendes Gesetz muss immer allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Eine Ungleichbehandlung von bestimmten Personen(gruppen) soll verhindert werden. So, wenn man Geimpften mehr Freiheiten gibt, als Ungeimpften, ist dies Verfassungswidrig....

user Pointer | Vor mehr als 2 Jahre

@Stefan wollen Sie dem Artikel widersprechen oder was soll das?

user Jo | Vor mehr als 2 Jahre

Eine bescheidene Frage, traut sich von euch noch jemand aus dem Haus? Ist doch eigentlich viel zu riskant oder?

user Hajo Hajo | Vor mehr als 2 Jahre

Zitat = "Das Recht des Einzelnen sich nicht piksen zu müssen steht über dem Recht auf Leben." <<< so redeten auch die Nazis. GG Art. 2 = (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, ## soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung## oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das ## Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ##. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte ## darf nur auf Grund eines Gesetzes## eingegriffen werden. Also klar = Wer aufgrund seines Verhaltens die Gesundheit anderer in Gefahr bringt, handelt Asozial. Die persönliche Freiheit endet immer dort, wo die des Nächsten beginnt. Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. Die rechtliche Grundlage für die aktuellen Maßnahmen bietet vor allem das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hier werden unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Seuchenbekämpfung geregelt, die u.a. die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung beschränken (§ 28 IfSG). All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz, GG). Es wird also festgelegt, wie und in welche Rechte der Staat eingreifen darf. Außerdem können die Bundesländer nach § 32 IfSG eigene Schutzmaßnahmen in Form von Rechtsverordnungen erlassen, auf deren Grundlage unsere Grundrechte ebenfalls beschränkt werden dürfen.

user Mark | Vor mehr als 2 Jahre

Liebe Gloria. Dann darf man aber mit den Impfungen keine Freiheiten verbinden. Dies ist gefährlich.

user Gloria | Vor mehr als 2 Jahre

geht man davon aus das sie geimpft sind und 12 im KH behandel werden , bedeutet das nicht gleich das sie in lebensbedrohlichem Zustand sind. Alte Menschen die eine Bronchitis haben oder Wassereinlagerungen werden oft als Vorsichtsmassnahme in das KH verlegt im Fall eine Verschlechterung eintritt sind sie dort besser aufgehoben als im Senioren heim. Wo die ärztliche Versorgung nicht so perfekt ist wie im KH , Wir können für die Menschen hoffe das sie dank der Impfung eine sehr sehr hohe Chance auf eine baldige Genesung haben . Das ist unter anderem auch der tiefere Sinn das man geimpft hat. Durch die Impfung wird eben der Verlauf der Krankheit nicht so dramatisch wie ohne. Eine Garantie gar nicht an Covid zu erkranken ist sie und war sie nie .