Die Madrider Zentralregierung wird allem Anschein nach an diesem
Freitag, 27. Juli, gegen das balearische Gesetz zur Ökosteuer für
Touristen vor dem spanischen Verfassungsgericht klagen, weil sie
eine Doppelbesteuerung darstelle. Das berichten mehrere
Tageszeitungen. Nach den Meldungen will man allerdings darauf
verzichten, die Aussetzung des Gesetzes bis zu einem Urteil zu
beantragen. Die im März 2001 vom balearischen Parlament
beschlossene Ecotasa soll von Urlaubern erhoben werden, die in
Beherbergungsbetrieben übernachten, je nach Kategorie zwischen 0'25
und zwei Euro pro Nacht. In der Regel ist ein Euro pro Nacht und
Person fällig. Wird das Gesetz vom Verfassungsgericht nicht
aufgehoben, könnte die Umweltabgabe wie geplant erhoben werden,
wahrscheinlich ab 1. Januar.
Sowohl die Balearenregierung als auch der mallorquinische
Hotelverband zeigten sich überrascht, dass keine Aussetzung
beantragt werden soll. Beide Seiten beurteilten das in seltener
Einigkeit als unlogisch. Während die Hoteliers hofften, dass sie
zumindest vorerst vom Kassieren der Abgabe befreit würden, kommt
auf die Regionalregierung eine Fülle von potentiellen Problemem
zu.
Sollte die Taxe als verfassungswidrig eingestuft werden, hätten
Millionen Touristen ein Recht, gezahlte Beträge zurückzuerhalten.
Das würde die Regionalregierung finanziell, vor allem aber
organisatorisch, vor massive Probleme stellen. Da mit einem Urteil
nicht vor den Regionalwahlen im März 2003 gerechnet wird, nach
Schätzungen der Balearenregierung pro Jahr etwa neun Millionen
Urlauber Ecotasa zahlen müssen, hätten weit mehr als zehn Millionen
Ansprüche.
Die Hoteliers haben jedoch ihrerseits Verwaltungsklagen gegen
die Ausführungsbestimmungen zur Ecotasa angekündigt, weil sie nicht
bereit sind, als Steuereintreiber zu fungieren. Der klagende
Hotelier müsste dann erst einmal keine vom Gast kassierte Ecotasa
abführen. Unterliegt er jedoch vor Gericht, muss er die komplette
Summe auf einmal zahlen, wie der balearische Finanzminister
Mesquida betonte.
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