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Jeder kennt sie – die guten Vorsätze im neuen Jahr: sich gesünder ernähren, mehr Sport treiben, weniger arbeiten, mehr Zeit für die Familie…..
Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen und ich bin mir ganz sicher, auch Sie haben sich gute Vorsätze für 2018 gefasst.
Einer dieser Vorsätze könnte auch sein, sich rechtzeitig um seinen „Papierkram“ zu kümmern und was fällt mir da als Konsulatsmitarbeiterin natürlich sofort ein: die rechtzeitige Beantragung von erforderlichen Ausweispapieren.

Wir alle wissen, dass jedes Land unterschiedliche Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige hat. In manche Länder kann ich sogar mit einem Personalausweis reisen, für andere Länder benötige ich jedoch einen Pass. In manchen Ländern muss es ein biometrischer Pass sein, ggfs. werden Kinderreisepass und/oder Vorläufiger Pass gar nicht erst für die Einreise als ausreichend anerkannt. Wiederum andere Länder fordern, dass der Pass noch 6 Monate ab Ausreisedatum gültig sein muss. Und last but not least gibt es auch Länder, für die selbst deutsche Staatsangehörige ein Visum benötigen.
Die Website des Auswärtigen Amts mit den Einreisebestimmungen für alle Länder weltweit gibt hierzu einen Überblick (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit) Aber bedenken Sie, Einreisebestimmungen können sich auch mal schnell ändern und die aktuellsten Informationen geben daher nur die Auslandsvertretungen der entsprechenden Länder.
Das alles muss ich bei meiner Reiseplanung beachten und dann entsprechend rechtzeitig beantragen.

Was bedeutet aber nun die rechtzeitige Beantragung hier am Konsulat?
– Die frühzeitige Vereinbarung eines Termins per Internet zur Antragstellung. Bitte beachten Sie, dass es in Stoßzeiten mehrwöchige Wartezeiten auf einen Termin geben kann. Dies ist leider regelmäßig in der Zeit vor Weihnachten oder vor den Sommerferien der Fall.
– Berücksichtigung der Herstellungszeit des beantragten Ausweispapiers sowie die Rückübersendungsdauer. Dies erfordert idR ein Zeitraum von 4-8 Wochen. Entsprechende Expresszuschläge sind zwar möglich, führen jedoch im Fall des Konsulats Palma aufgrund der entsprechenden Beförderungszeiten leider nur zu minimaler Zeitersparnis.

Das Konsulat in Palma empfiehlt, sich ca. 6 Monate vor Gültigkeitsablauf um neue Ausweispapiere zu kümmern. Selbstverständlich kann es auch Gründe geben, warum in Einzelfall dieser Zeitrahmen auch überschritten werden kann. Sollten Sie im Zweifel sein, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an uns.
Und vergessen Sie nicht: Lesen Sie vor Antragstellung das Merkblatt für die Passbeantragung auf unserer Website (www.palma.diplo.de) durch , damit Sie bei Antragstellung die vorzulegenden Unterlagen auch wirklich vollständig haben. Anderenfalls muss der Konsulatsmitarbeiter Ihren Antrag leider zurückweisen und Sie müssen sich erneut um einen Termin bemühen.

In der Tat ist es nicht nur für Sie sondern auch für uns ein wohlgemeinter Ratschlag und Vorsatz für dieses und eigentlich jedes neue Jahr. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um ein neues Ausweispapier.
Damit es nicht in der nächsten Vorweihnachtszeit wieder zu Stress für alle führt. Für Sie, weil Sie nicht wissen, ob Ihre Weihnachtsreise auch wirklich stattfinden kann. Und für uns, weil wir unsere Wartezeiten dann leider nicht mehr überschaubar halten können und zeitgleich viele kurzfristige Terminwünsche bekommen, die sich dann einfach nicht mehr bewältigen lassen.

Von daher ja, ich finde Vorsätze für 2018 gut und sinnvoll. Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Ausweispapiere. Und das nicht nur in diesem Jahr :)

Es grüßt Sie herzlichst mit den besten Wünschen für 2018
Ihr deutsches Konsulat