An den Stränden von Can Picafort und Son Serra soll es künftig noch zivilisierter zugehen. | Lola Olmo

TW
2

Wer sich an Mallorcas Stränden von Can Picafort, Son Serra de Marina und Son Bauló daneben benimmt, muss künftig mit einer Strafe von bis zu 3000 Euro rechnen. Eine neue Strandverordnung der Gemeinde Santa Margalida, zu der die Küstenorte gehören, legt erstmals fest, welche Aktivitäten in den Küstengebieten ausgeübt werden dürfen und welche verboten sind und entsprechend sanktioniert werden.

Nach der neuen Gemeindeverordnung werden künftig besonders schwer Trinkgelage und der ambulante Straßenhandel geahndet, ebenso das Abladen umweltschädlicher Produkte oder das Anbieten von Dienstleistungen wie Massagen am Strand.

Bestraft werden auch nicht genehmigte feste oder abnehmbare Installationen am Strand, die Nichtbeachtung der Anweisungen der Rettungsschwimmer oder der roten Sicherheitsflagge, die bei Badeverbot weht. Wer grundlos die Rettungsschwimmern und Notfallteams anfordert oder die Küste mit Graffiti verschandelt, wird ebenfalls zur Kasse gebeten. Untersagt ist auch das Entfernen von angeschwemmten Seegras. Ausnahme: Der Stadtverwaltung ist es erlaubt, die angesammelten Reste dieser Pflanze zwischen den Monaten April und Oktober sowie zu Ostern zu beseitigen.

Ähnliche Nachrichten

Verboten sind am Strand auch das Kochen, Feuermachen und Zelten, das Waschen mit chemischen Hygienemitteln, das Beschädigen der Dünen, das Lärmen zwischen Mitternacht und acht Uhr morgens sowie das Überschreiten von vier Dezibel beim Hören von Musik, das Fahren von Fahrzeugen und das Verlassen von Booten.

Darüber hinaus dürfen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober an den Stränden von Can Picafort und Son Bauló sowie zwischen dem 15. Juni und dem 15. September in Son Serra keine Tiere an den Strand mitgenommen werden.

Das Freizeitangeln, das in allen Küstengebieten sehr beliebt ist, ist in der Hochsaison zwischen 7.00 und 22.00 Uhr verboten. Der Unterwasserfischfang ist in allen Badegebieten untersagt. Und auch dies ist in der neuen Gemeindeverordnung festgehalten: ist und es als sehr schweres Vergehen gilt, Mit einer Flinte ins oder aus dem Wasser zu gehen, gilt als schweres Vergehen.