Bild der Vergangenheit: Zugeparkte Zufahrtsstraße zum Kap Formentor | Archiv UH

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Das Verkehrschaos auf der Straße von Pollensa hinauf auf die Halbinsel Formentor bis zum gleichnamigen Leuchtturm scheint ein Ende zu nehmen. Grund ist ein vor wenigen Wochen am Ortsausgang von Pollensa installiertes Schrankensystem, das Autofahrer ohne spezielle Genehmigung nur noch dann durchlässt, wenn ausreichend Parkplätze auf der Halbinsel frei sind.

Hintergrund: Die Steilküste am nördlichsten Kap der Insel gilt aufgrund ihrer spektakulären Aussichten als beliebtestes Ausflugsziel für Touristen auf Mallorca. Das wiederum zog in den vergangenen Jahren ein permanentes Verkehrschaos auf der Zufahrtsstraße von Pollensa zum Leuchtturm nach sich, da es auf der unter strengem Naturschutzgesetz gestellten Halbinsel kaum Parkplatzmöglichkeiten gibt. Viele Urlauber parkten ihre Fahrzeuge einfach am Straßenrand, was aufgrund der schmalen Fahrspuren insbesondere in der Hauptsaison zu kilometerlangen Staus führte.

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2018 verordnete Mallorcas Inselrat schließlich ein sommerliches Fahrverbot für den privaten Autoverkehr nach Formentor. Wer dagegen verstieß, wurde mit einem Bußgeld belegt. Einzige Ausnahme: Wer eine Kopie des Parkscheins auf dem einzig genehmigten Parkplatz am Strand von Formentor vorlegen konnte, wurde von der regionalen Verkehrsbehörde „begnadigt“, das Strafgeld annulliert. Diese Ausnahmeregelung nutzten viele Autofahrer, um weiterhin zum Leuchtturm zu fahren, mit dem Trick anschließend auf halbem Wege an der Playa de Formentor schnell noch ein Parkticket zu ziehen, um straffrei auszugehen. Die Folge war, dass es trotz der Zufahrtsbeschränkungen weiterhin zu Staus und Verkehrsproblemen kam.

Mit der Installation des Schrankensystems scheint das Problem gelöst. So lag zumindest die Zahl der Urlauber, die statt eigenem Auto mit dem Shuttle-Bus von Pollensa auf die Halbinsel fuhren, im vergangenen Juni bei knapp 70.000 Personen. Vor einem Jahr waren es im gleichen Zeitraum 16.500. Die Zufahrtsbeschränkungen nach Formentor gelten vom 1. Juni bis 30. September.