Das Dauerparken von Wohnmobilen außerhalb von Campingplätzen wird teuer | Alex Sepulveda

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Der Bürgermeister von Palma, Jaime Martínez, hat den Dauercampern in den Wohngebieten von Palma de Mallorca den Kampf angesagt. Damit dürfen Wohnwagen außerhalb von Campingplätzen nicht länger als zehn Tage am selben Ort abgestellt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird als schwere Ordnungswidrigkeit betrachtet, die mit Geldbußen zwischen 750 und 1500 Euro geahndet werden kann. Die Regelungen sollen in den nächsten Monaten in Kraft treten.

Es ist eine klare Ansage an die Menschen, die sich entscheiden, in ihrem Camper ohne festen Wohnsitz zu leben. Denn sobald die Insassen ihr Gefährt außerhalb der erlaubten Plätze für längere Zeit parken, wird es ernst. Deshalb muss das Zugfahrzeug dabei stehen, was darauf hindeutet, dass es sich nicht um illegale Kampierer handelt, die im Gefährt dauerhaft leben.

Wenn die Mobile auf normalen Straßen abgestellt werden, müssen gemäß der neuen Verordnung folgende Einschränkungen beachtet werden:

Parken nur für zehn Tage! Danach muss das Fahrzeug mitsamt dem Zugfahrzeug (sofern vorhanden) mindestens 250 Meter vom vorherigen Platz entfernt abgestellt werden. Darüber hinaus müssen der Tag und die genaue Uhrzeit der Ankunft an der Windschutzscheibe und an einer von außen gut sichtbaren Stelle angegeben werden.

Der Motor des Fahrzeugs muss während der gesamten Parkdauer ausgeschaltet sein. Sporadisches Motorstarten ist ebenso verboten, auch nicht zum Aufladen der Batterien oder zum Betrieb der Klimaanlage. Außerdem darf das Fahrzeug nur über die Räder mit dem Boden in Berührung kommen. Ausnahme sind die in der allgemeinen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Unterlegkeile.

Das Aufstellen von Gegenständen wie Tischen, Stühlen oder Kühlboxen vor dem Wagen ist untersagt. Zudem darf das Fahrzeug keine Flüssigkeiten oder Geräusche nach außen abgeben. Sogar ein nach außen aufgeklapptes Fenster kann Konsequenzen haben.

Bei finanziell benachteiligten Personen, die sich in einer Situation der sozialen Ausgrenzung befinden, entfallen die Vorschriften. Die neue Verordnung sieht sogar vor, dass die Polizei mittellosen oder denen, die eine medizinische Versorgung benötigen, konkret weiterhilft. Die Beamten verweisen auf entsprechende soziale Dienste oder spezifische Adressen, an die sich die Bedürftigen wenden können, um Hilfe zu erlangen. In schweren Fällen steht ihnen sogar eine Begleitung zu.

Auf Mallorca haben Wildcamper mit ihren Wohnmobilen bereits des Öfteren für Schlagzeigen gesorgt. Die Nutzung der Wohnwagen befindet sich seit vielen Jahren auf der Insel in einer rechtlichen Grauzone. Offiziell ist das Campen auf öffentlichen Plätzen, egal ob mit Zelt oder Wohnmobil, auf den Balearen nicht erlaubt. Zumindest gibt es bisher keine offizielle Verordnung zur Regulierung dieser Freizeitaktivität. Das stört viele Wohnmobilbesitzer, aber auch Anwohner, die sich durch die vollgeparkten Straßen in ihrer Wohngegend nicht mehr wohl fühlen.