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Erben und Vererben ist für viele Mallorca-Residenten ein Thema, das auch karitative Aspekte haben kann. Aus diesem Grund beraten die SOS-Kinderdörfer in Zusammenarbeit mit dem Institut für Erbrecht zur aktuellen Rechtslage zwischen Deutschland und Spanien. Zu beachten ist dabei seit 17. August 2015 insbesondere auch die EU-Erbrechtsverordnung, die sich im Prinzip nach dem letzten Wohnsitz richtet, dem Erblasser aber auch eine Möglichkeit zur Rechtswahl einräumt.

Die Veranstaltung am Freitag, 28. Oktober, in Calvià ist kostenlos. Es referieren die deutsche Konsulin Karin Lammers sowie die Rechtsanwälte Michael Fries (Madrid) und Elmar Ulricher (Konstanz). Hans Lenz von Engel & Völkers erläutert die Wertermittlung für Immobilien auf Mallorca und Dr. Daniela Späth erklärt, wie man mit seinem Erbe Gutes tun kann.

Die Organisatoren bitten um rechtzeitige Anmeldung bis Mittwoch, 31. August 2016, info@erbrecht-institut.de.