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Vielleicht haben Sie die Aufregung mitbekommen, die in Deutschland mitten im (Fußball-EM-)Sommer das geplante neue Meldegesetz ausgelöst hat. Das bereits verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Meldebehörden die persönlichen Daten der Bürger an Firmen verkaufen dürfen, es sei denn der Einzelne hat dem ausdrücklich widersprochen. Wobei dieses Widerspruchsrecht eingeschränkt wurde – für den Fall, dass die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.

Die Diskussion in Deutschland hierzu dauert an – es wurden Unterschriften gesammelt, und bei der gestrigen Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates sprachen sich die Vertreter aller 16 Bundesländer für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses aus, um bei dem Gesetz nachzubessern. Entscheiden soll über ein Vermittlungsverfahren der Bundesrat am 21. September.

Aber vielleicht interessiert Sie ja, wie es beim Konsulat mit dem Meldewesen und auch mit dem Datenschutz aussieht?

Ganz vorab, was Sie sicher schon wissen: die deutschen Auslandsvertretungen sind keine Meldebehörden. Kein Deutscher, der im Ausland wohnt, ist verpflichtet, sich beim Konsulat „an- oder abzumelden“, und es werden keine entsprechenden Register geführt. Also gilt hier auch kein „Meldegesetz“.

Alle Auslandsvertretungen führen eine Krisenvorsorgeliste (näheres dazu findet man zum Beispiel hier: http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/05-palma/buergerservice/0-buergerservice.html), und jeder Deutsche, der sich in Deutschland abgemeldet hat, ist gehalten, die Wohnortangabe in seinem Reisepass anschließend korrigieren zu lassen. Dies können Sie beim Konsulat nach vorheriger online-Terminvereinbarung tun, indem Sie mit Ihrem Pass, der Abmeldebescheinigung aus Deutschland und dem Certificado de Empadronamiento aus Mallorca mal vorbeischauen. In diesem Fall und auch, wenn Sie hier einen Pass beantragen, werden Sie beim Konsulat registriert.

Und was ist mit den Daten aus der Krisenvorsorgeliste und dem Passregister? Darf das Konsulat die auch verkaufen?

Nein, darf es nicht. Der Datenschutz wird beim Auswärtigen Amt sehr ernst genommen.

Dabei ist die Grundlage das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 23.05.2001. Zweck des Datenschutzes ist übrigens nicht, die Daten zu schützen, sondern das Recht der Menschen, grundsätzlich selbst zu bestimmen, was mit den sie betreffenden Daten geschieht.

Die Erhebung, Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar. Sie ist daher nur dann zulässig, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder von der Einwilligung der Betroffenen gedeckt ist (§ 4 Abs. 1 BDSG).

Vorratsdaten-Erhebung und -Speicherung sind ebenso unzulässig wie die Weitergabe von Daten aus der Passdatei an private oder ausländische Stellen.

Datenschutzbeauftragte wachen über die Einhaltung der Regeln.

Es grüßt Sie
Ihr Deutsches Konsulat