Maskenträger in einem Flugzeug. | Ingo Thor

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Ab Samstag, 1. Oktober, wird es erlaubt sein, in Passagierflugzeugen in Deutschland die Maske abzusetzen. Wie das bei Flügen zwischen der Bundesrepublik und Mallorca gehandhabt wird, ist im Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt geregelt. Diesem zufolge gilt, dass in einem Flugzeug das Recht jenes Landes angewendet werden muss, in dessen Luftraum sich die Maschine gerade befindet.

Nach spanischem Recht müssen Masken in Flugzeugen bis auf Weiteres nach wie vor aufgesetzt werden. Zwar war in Madrid darüber diskutiert worden, die Maßnahme auszusetzen, doch am Ende wurde nichts an der bestehenden Regelung geändert.

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Für Flüge von und nach Mallorca bedeutet dies theoretisch, dass man sich die Maske abziehen darf, sobald man sich nicht im spanischen Flugraum befindet. Über Frankreich, Spanien, Italien, Österreich und der Schweiz darf man ab Oktober den Mund-Nasen-Schutz beiseitelegen. Hinzu kommt nun auch Deutschland. Die Eidgenossenschaft verzichtet auf Masken in ihren Flugzeugen bereits seit April.

In den vergangenen Monaten handhabten die Airlines die Regelung bei Mallorca-Flügen unterschiedlich: Manche forderten die Passagiere eindringlich auf, den Mundschutz zu tragen, andere taten dies nicht und erlaubten auch ihren Flugbegleitern, keine Masken zu tragen, obwohl sie sich über Deutschland oder Spanien befanden.