Illegale Ferienwohungen werden vor allem in der Altstadt von Palma angeboten. | A. Sepúlveda

TW
0

Das sogenannte Gesetzesdekret über "Dringlichkeitsmaßnahmen im Wohnungswesen" ist an diesem Montag verabschiedet worden und soll im Landesegesetzblatt veröffentlicht werden. Es verschärft noch mal den Kampf gegen die seit vielen Jahren auf den Inseln übliche illegale private Ferienvermietung. Wohnungen, die von ihren Besitzern als touristische Unterkunft angeboten werden, können in Zukunft schnell und unbürokratisch von der Polizei beschlagnahmt, geschlossen und für eine längere Zeit versiegelt werden.

Diese Maßnahme soll bereits dann zur Anwendung kommen, wenn eine Wohnung als Ferienunterkunft im Internet oder Medien angeboten wird, ohne dass eine touristische Vermietung bis dahin überhaupt stattgefunden hat. Hier sollen vor allem die Inselräte in die Pflicht genommen werden und in Zukunft verschärft entsprechende Angeboten auf den einzelnen Inseln kontrollieren.

Wohnungen für 160.000 Euro oder 600 Euro Maximal-Miete

Das von der neuen konservativen Regierung geschaffene Gesetzesdekret schafft ebenfalls eine neue Kategorie von Wohnungen mit limitiertem Kauf- und Mietpreisen. Die höchstmögliche Wohnfläche darf maximal 90 Quadratmeter betragen und ihr Preis nicht über 160.000 Euro liegen beziehungsweise ihr Mietpreis nicht mehr als 600 Euro betragen. Voraussetzung für den Erwerb ist allerdings, dass der Käufer keine weitere Immobilie in Spanien besitzt, um somit Spekulationsgeschäften vorzubeugen.

Darüber hinaus ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die darauf abzielen, veraltete Gebäude und Touristenunterkünfte in Wohnungen umzuwandeln, den Bau höherer Gebäude zu ermöglichen und Grundstücke zu unterteilen, um kleinere Wohnungen zu schaffen. Ziel ist es, das Angebot an erschwinglichem Wohnraum in urbanen Gebieten zu erhöhen, ohne dass dabei Land verbraucht wird.

Ähnliche Nachrichten

Der Sprecher der Balearen-Regierung, Antoni Costa, sagte, dass die Verabschiedung dieses Dekrets "ein historisches Ereignis ist und einen totalen und absoluten Wandel in der Wohnungspolitik darstellt, die in den letzten acht Jahren gescheitert ist". Ziel sei es, "erschwinglichen Wohnraum zu schaffen und ihn auf den Markt zu bringen". In den nächsten sechs Monaten werde die Regierung die Auswirkungen der Umsetzung dieser Maßnahmen auf den Markt analysieren.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Gewerbelokale werden zu Wohnungen

Das Gesetzesdekret ermöglicht die Umwandlung von Geschäfts-, Verwaltungs- oder anderen gewerblichen Lokalen in Wohnungen.

Erhöhte Bebauungsdichte

Die maximale Bebauungsdichte wird erhöht, um bezahlbaren Wohnraum in bestehenden Gebäuden oder auf unbebauten Grundstücken mit zulässiger Mehrfamilienhausnutzung zu schaffen.

Gebäude dürfen in die Höhe wachsen

Auf bestehenden Gebäuden oder auf Grundstücken mit zulässiger Mehrfamilienhausnutzung ist eine höhere Bebauung jetzt möglich.

Neuaufteilung von bestehendem Wohnraum

Eigentümer von Häusern mit einer Mindestgröße von 120 Quadratmetern oder von Einfamilienhäusern mit einer Mindestgröße von 180 Quadratmetern können ihre Häuser jetzt auch teilen, um weitere Wohneinheiten zu schaffen. Dabei müssen jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden: Pro 60 Quadratmeter bebaubarer Fläche darf höchstens eine Wohnung entstehen (wobei die neue Wohnung auch kleiner als diese 60 Meter sein kann). Bei der Erhöhung der Dichte von Einfamilienhäusern darf je 90 Quadratmeter bebaubarer Fläche auf eine Wohnung hinzukommen.