TW
2

In Mallorcas Inselhauptstadt ist Schluss mit unkontrollierten Trinkgelagen unter freiem Himmel. Strengere Regeln für Touristen, aber auch Einheimische, sollen Auswüchse eindämmen und den Konsum von Alkohol in die dafür vorgesehenen Lokale verlagern. Der Gemeinderat ist Vorreiter bei den Bemühungen und hat an der Playa zwischen Balneario 5 und 6 nun das Trinken auf der Straße verboten.

Die Regelung für den Brennpunkt am "Ballermann" gilt seit Freitag, 28. Juni, zwischen 22 Uhr abends und 1 Uhr früh. Wie Palmas Polizeistadtrat Guillem Navarro sagte, werden Polizisten das Verbot konsequent überwachen. Sie sollen in Begleitung eines Übersetzer agieren und zunächst auf Strafmandate verzichten – vorausgesetzt, dass sie bei der Arbeit nicht angepöbelt werden.

Ähnliche Vorschriften für den so genannten "Botellón" sind 2011 bereits an der innerstädtischen Seepromenade Paseo Marítimo in Kraft getreten. Hunderte von Jugendlichen hatten dort immer wieder für Ruhestörungen, Verschmutzungen und Anwohnerbeschwerden gesorgt.

Grundlage für die Maßnahme in El Arenal ist nun ein erneuter Gemeinderatsbeschluss. Zeitlich gibt es einen Zusammenhang mit negativen Medienberichten, die die Playa de Palma in letzter Zeit in ein schiefes Licht gerückt hatten. Für Empörung sorgte vor allem eine Mallorca-Reportage der "Bild am Sonntag".

Vor diesem Hintergrund planen die Behörden ab der Saison 2014 ein allgemeines Alkoholverbot auf den Straßen der Playa de Palma, das flächendeckend 24 Stunden am Tag gelten soll. Auch der Getränke-Ausschank in Eimern oder das Befüllen von Schubkarren mit Eiswürfeln und Bierflaschen – wie es derzeit von findigen Wirten und Händlern praktiziert wird – sollen dann verboten werden. Bei der jetzigen Regelung zwischen Balneario 5 und 6 handelt es sich nur um einen Pilotversuch.

Für den Ernstfall müssen sich renitente Touristen auf Geldbußen zwischen 1500 und 3000 Euro gefasst machen. Wie schon bei Strafmandaten im Straßenverkehr soll die Eintreibung in den Heimatländern in Zukunft möglicherweise über ein Inkasso-Unternehmen laufen.

Ein Schlupfloch gibt es aber weiterhin: Direkt am Strand könne das Trinken nicht verboten werden, da dieser der Hafenverwaltung unterstehe, so eine Sprecherin der Stadtverwaltung zu MM. Dennoch werde die Lokalpolizei zu nächtlicher Stunde auch im Uferbereich trinkende Touristen ansprechen. Auch wenn dort bisher keine Rechtsgrundlage für ein Strafmandat existiere, seien Saufgelage dort unerwünscht. Tagsüber könne man beim Sonnenbad aber selbstverständlich weiterhin ungestört sein Bierchen trinken. (mic)

Aktualisiert, 1.7.2013, 10.23 Uhr.