Der Sa-Mola-Tunnel bei Port de Sóller. Unweit der Stelle hatte sich der Unfall ereignet. | Foto: Ultima Hora

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Ein deutscher Autofahrer ist auf Mallorca zu einer Gefängnisstrafe von 2,5 Jahren verurteilt worden. Der balearische Gerichtshof bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. Der Mann hatte im Jahre 2007 ein verbotenes Wendemanöver ausgeführt und war dabei mit einem Motorradfahrer zusammengestoßen. Der Zweiradfahrer kam dabei zu Tode.

Der tragische Unfall hatte sich nach einem Bericht der spanischen MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" bereits am 29. September 2007 ereignet. Der Deutsche Andreas S. war mit einem gemieteten Kleinwagen unterwegs in Richtung Port de Sóller. Unweit des Tunnels, der in den Hafenort führt, hielt S. kurz an und vollführte dann ein Wendemanöver, um in der Gegenrichtung weiterzufahren. Dabei kreuzte er verbotenerweise die durchgezogene weiße Mittellinie.

Der Motorradfahrer näherte sich dem Wagen in dem Moment mit überhöhter Geschwindigkeit. Erlaubt waren an jener Stelle 90 Stundenkilometer, der motorisierte Zweiradfahrer Tyler I. war jedoch den Untersuchungen der Polizei zufolge mit 98 bis 110 Stundenkilometer unterwegs. Er konnte dem Wagen nicht mehr ausweichen und stieß mit dem Fahrzeug zusammen.

Im ersten Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft in dem Verhalten des deutschen Autofahrers lediglich ein Verkehrsdelikt samt Fahrlässigkeit gesehen und eine Geldstrafe gefordert. Eine Alkoholprobe war negativ ausgefallen.

Dann jedoch wurden in dem Prozess zwei Frauen als Augenzeugen gehört. Sie waren damals zu Fuß unterwegs gewesen und schilderten, wie der Fahrer das Wendemanöver an der unübersichtlichen Stelle langsam ausgeführt hatte, ohne nach anderen Verkehrsteilnehmern Ausschau zu halten.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Strafforderung der Nebenklage an, die von Anfang an eine Haftstrafe gefordert hatte.

Die Tatsache, dass der Motorradfahrer zu schnell fuhr, wirkte sich nicht mildernd auf das Strafmaß aus. Nach den Gutachten der Polizei wäre das Unfallrisiko für den Zweiradfahrer auch bei zulässigen 90 Stundenkilometern nicht geringer gewesen.

Der deutsche Autofahrer hatte bereits nach der ersten Instanz Entschädigung an die Eltern des getöteten Motorradfahrers gezahlt. Die Höhe war allerdings wegen des zu schnellen Tempos des Zweiradfahrer reduziert worden.

Die jetzt vom Gericht bestätigte Haftstrafe kann nicht als Bußgeldverfahren ausgesetzt werden. Andreas S. muss ins Gefängnis und außerdem für 3,5 Jahre seinen Führerschein abgeben.