Jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit startet die Guardia Civil eine groß angelegte Aktion mit zahlreichen Alkoholkontrollen. | Archiv UH

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Das Fest steht vor der Tür und die Adventszeit ist auch die Zeit der Weihnachtsfeiern. Egal ob privat oder geschäftlich, bei den meisten Festen gehört der Konsum von Alkohol dazu. Aber Vorsicht, Guardia Civil und Verkehrsbehörde (DGT) werden auch dieses Jahr die Alkoholkontrollen vor Weihnachten auf Mallorca wieder intensivieren, wie ein Sprecher der Guardia Civil gegenüber MM bestätigte.

Aber wo liegt in Spanien eigentlich die Promillegrenze? Hierbei kommt es oft zu Verwechslungen zwischen der Angabe in Milligramm pro Liter Atemluft - die in Spanien üblich ist - und der Alkoholkonzentration im Blut, die nach Sprachgebrauch in "Promille" gemessen wird. Eine Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/L ist also gleichzusetzen mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ (g/Kg). Womit sich in Spanien im Allgemeinen das gleiche Limit ergibt wie in Deutschland und den meisten anderen Ländern Europas. Lediglich Berufschauffeure und Fahranfänger in den ersten zwei Jahren müssen hierzulande unter 0,3 ‰ bleiben.

Auf einem deutschen Atemtestgerät wird das in der Regel auch so angezeigt, denn die Apparate rechnen meist automatisch um. Anders in Spanien: Hier werden die Rohdaten angezeigt, also in mg/L. Der auf den ersten Blick niedrig erscheinende Wert von 0,15 würde also schon dazu führen, dass ein Fahranfänger aus dem Verkehr gezogen werden muss. Ansonsten wird es spätestens ab 0,25 mg/L kritisch. Wer in einen Unfall verwickelt ist, kann - genau wie in Deutschland - auch darunter schon zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Mitverschulden besteht.

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Die Grenze von 0,5 Promille gilt übrigens auch für Radler und kann für sie ebenfalls zu Sanktionen führen. Diese sind nicht zu unterschätzen: Im Bereich bis zu 1,0 ‰ (0,5 mg/L) werden 500 Euro Geldbuße fällig. Außerdem werden vom Konto im Verkehrszentralregister vier Punkte abgezogen. Liegt man zwischen 1,02 ‰ und 1,2 ‰ (0,51 - 0,6 mg/L), sind es sechs Punkte und 1000 Euro Strafe. Darüber hinaus ist nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit die Rede, sondern von einer Straftat. Ein Richter kann Haftstrafen von drei bis sechs Monaten verhängen oder auch empfindliche Bußgelder, die dem Einkommen aus einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten entsprechen können.

In den vergangenen Monaten war es auf der Insel immer wieder zu teils dramatischen Unfällen gekommen, bei denen Alkohol im Spiel war. Wie vergangene Woche bekannt wurde, standen 40 Prozent der insgesamt 52 Verkehrsteilnehmer, die im Laufe dieses Jahres auf Inselstraßen ums Leben kamen, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Zum Vergleich: In Deutschland liegt dieser Wert bei unter zehn Prozent.

Auch deshalb diskutierten Politiker, Polizeibeamte und Vertreter des Inselrats beim "Verkehrsgipfel" vor wenigen Wochen, wie man solche Tragödien in Zukunft vermeiden kann. Das Ergebnis: mehr fest installierte und mobile Radarkontrollen und eine Ausweitung von Alkohol- und Drogentests sollen zur Verkehrserziehung beitragen. Die Intensivierung dieser Maßnahmen vor Weihnachten kann ein erster Testlauf dafür sein.

(aus MM 49/2017)